Krankenversicherung im Bundesfreiwilligen-WEHRdienst notwendig?
Mein Sohn tritt im Oktober den Freiwilligen-Wehrdienst an (3 Monate Grundausbildung + weitere 9 Monate "Schnuppernkurs").
Nun hat er diverse Unterlagen zugesandt bekommen, u. a. auch die Anmeldung in der von ihm gewählten gesetzlichen Krankenkasse. Auf einer Internetseiten habe ich folgendes gefunden: "Während des freiwilligen Wehrdienstes oder des Bundesfreiwilligendienstes ist keine Krankenversicherung notwendig, weil die betreffenden Personen Anspruch auf unentgeltliche medizinische Versorgung haben. Damit ruht die gesetzliche Krankenversicherung." Auf einer anderen das hier:"Für freiwillig Wehrdienstleistende bleibt- wie in der Krankenversicherung - die zuvor bestehende soziale und private Pflegepflichtversicherung erhalten."
Was ist denn nun richtig? Versichern ja oder nein?
2 Antworten
Es wird keine Anmeldung, sondern eine Abmeldung sein.
Als Soldat hat man freie Heilführsorge.
Na, dann unentgeldliche truppenärztliche Versorgung.
Soldaten der Bundeswehr wird Heilfürsorge in Form der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung gewährt.
Oder
Bundesbesoldungsgesetz § 69a: Heilfürsorge für Soldaten
Oder
§ 16 Wehrsoldgesetz: Soldaten haben Anspruch auf Heilfürsorge in Form der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung.
Danke für den Anstoß.
Beide Aussagen sind richtig, da sie sich nicht widersprechen. Die bestehende Versicherung bleibt während der Dienstzeit erhalten, ruht jedoch. Das heißt während der Dienstzeit zahlt man keine Beiträge, da sämtliche medizinische Versorgung von der Bundeswehr übernommen wird. Nach der Dienstzeit ist man wieder über die bestehende Krankenversicherung versichert.
Hat man eben nicht und du müsstest das wissen.