Vermieter will in die Wohnung?

3 Antworten

In gewissen Abständen darf er nach Anmeldung -nicht überraschend- mal in die Wohnung, etwa einmal im Jahr ist so das Richtmaß.

Solange es nicht unhygienisch ist, da Ungeziefer rumfleucht oder die Wohnungssubstanz angegriffen wird durch Schimmel usw. geht ihn das aber nichts weiter an. Du kannst Dein Zeug und Kartons da anhäufen und verteilen, wie Du lustig bist. Wäre auch kein Kündigungsgrund.

Juuuu9876 
Fragesteller
 29.05.2023, 17:00

Vielen Dank alleine schon für das lesen und beantworten der Frage.

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lutzd  04.08.2023, 18:46

Das stimmt so nicht. Bei Kartons bis zur decke wäre die wohnung mit normal Hygiene nicht zu halten. Bei dem verdacht auf schaden der mietsache kann hier schon eine Sanktion erfolgen.

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Ja, dein Vermieter darf nach Ankündigung und Terminabsprache Zugang zu deiner Wohnung verlangen, zur Bestandskontrolle oder Schadensaufnahme.

So wie du deinem Vermieter, den kurzfristigen Zugang zur Wohnung verweigern kannst, so hättest du es auch mit dem Handwerker tun können. Ohne frühzeitige Terminabstimmung gibt es keinen Zugang zur Wohnung.

Ich kann die Angst des Vermieters verstehen und nachvollziehen, wobei ich (als Vermieter) nur in sehr wenigen Wohnungen war und die meisten, nach dem Einzug der Mieter nicht wieder betreten habe. Es gab einfach keine Veranlassung.