Kann ich von der Wohnung rausgeschmissen werden?

5 Antworten

Unruhig - Das musst du hier aber interpretieren, damit man sich ein Bild machen kann, was die Nachbarin veranlasst sich beim Vermieter zu beschweren.

Trifft di Festellung der Nachbarin zu, muss die Ziemmerlautstärke eheblich überschritten worden sein. Das kann zu einer Abmahnug durch den Vermieter führen, im Wiederholungsfall zur Kündigung bishin zur Fristlosen.

Trifft es nicht zu, dann sollte dich eine Abmahnung nicht jucken, denn bei einer Kündigung wäre der Vermieter in der Beweispflicht. Spätestens im Verlauf einer Räumungsklage.

DERJUNGE07 
Fragesteller
 05.10.2021, 22:41

wir haben nur Musik an angemacht … außerdem hätte sie uns erstmal darauf ansprechen sollen bevor sie so eine Scheisse abzieht dann wäre es vllt anders gelaufen nicht wie jetzt 🙄… im übrigen kann es nicht sein weil wir immer draußen sind … wir schmeißen nie Haus Partys … wenn wir feiern wollten gingen wir immer zu unserer lieblings Bar… Auch der Nachbar von gegenüber hat gesagt er hört nichts … Letztens war der Hausverwalter bei uns… Die Frau ist zu uns hoch gegangen und beschwerte sich dass es angeblich laut sei… und der Hausverwalter meinte es kann nicht sein und wollte es dann prüfen aber die Frau weigerte sich… Wir waren sogar vor letzte Woche für zwei Wochen im Urlaub….deswegen kann das nicht sein…das Ding ist die andern Nachbarn sind super nett zu uns und sie kennen uns nicht mal wirklich … Die Frau hat bestimmt den anderen Bewohnern viel scheisse über uns erzählt damit Sie unterschreiben und sie uns loswerden kann…Die anderen Nachbarn haben uns immer in der Flur begrüßt auch ihr Ehemann ist auch voll korrekt… nur die Frau hat was gegen uns … kein Plan 😕

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Gerhart  06.10.2021, 06:36
@DERJUNGE07

Klingt nacn Mobbing - aber zumindest nach einer Straftat nach §§ 186,187 Strafgesetzbuch. Schau mal nach, was hier zutrifft und schreibe der Dame einen Brief mit Drohnung der Strafanzeige. Zustellung durch Einwurfeinschreiben der Post. Anzeige bei der Polizei erstatten, wenn wiederholt diese Dame so vorgeht.

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DERJUNGE07 
Fragesteller
 06.10.2021, 09:23
@Gerhart

Ja aber kann man eh nichts mehr machen weil mich der Vermieter gekündigt hat 🤦🏻‍♀️

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Gerhart  06.10.2021, 11:13
@DERJUNGE07

Hat der Vermieter fristlos gekündigt? Dann fehlt hier eine Abmahnung wegen Ruhestürung oder Verstoß gegen die Hausordnung.

Auch wenn der Vermieter ordentlich gekündigt hat, fehlt die Abmahnung. Zudem kannst du in diesem Fall den Kündigungen widersprechen, weil die Begründung nicht zutrifft.

Sofort kannst du eine Feststellungsklage gegenden Vermieter führen oder einfach die Kündigung ignorieren. Dann müsste der Vermieter auf Räumung klagen und seine "Beweise" darlegen. Sieht für den Vermieter eher schlecht aus.

Die Strafanzeige würde ich dennoch und nun sofort bei derPolizei stellen, deren Ermittlungen sind günstig für dich.

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Wann dürfen Sie dem Mieter kündigen wegen Ruhestörung?

Grundsätzlich finden sich die Regelungen zum Mietrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Jedoch existieren weder zur Ruhestörung noch zu den gesetzlich geregelten Ruhezeiten wesentliche Anhaltspunkte. Daher empfiehlt es sich diese in der Hausordnung festzulegen. Hierdurch haben die Ruhezeiten eine Verbindlichkeit für alle und dementsprechend können Sie als Vermieter gegen Mieter, die Lärm verursachen, die Kündigung aussprechen.

Bevor Sie einem Mieter kündigen aufgrund einer Ruhestörung, bedarf es einer Abmahnung. Diese Vorgehen ist ähnlich wie im Fall, wenn Sie einem Mieter kündigen, der einen Mietrückstand vorzuweisen hat. Die Abmahnung kann mündlich oder schriftlich abgegeben werden, wobei sich die schriftliche Variante eher anbietet. Dadurch haben Sie im Falle eines Rechtsstreites einen Beleg zur Hand. Eine solche Maßnahme ist immer dann zulässig, wenn sich ein Mieter vertragswidrig verhält. Solch ein Verhalten ist gegeben, wenn Mieter häufig gegen die Hausordnung verstoßen hat und damit der Hausfrieden gestört wird. Im Falle einer permanenten Ruhestörung ist die Kündigung also gerechtfertigt.

Laut § 543 Absatz 3 BGB kann eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden. Der Paragraph regelt dies beim Vorliegen eines wichtigen Grundes. Folglich können Sie jenem Mieter fristlos kündigen, der eine Ruhestörung verursacht. Diese muss jedoch wiederkehrend sein und Sie müssen vorab eine Abmahnung erteilt haben. Der Lärm muss hierbei jedoch für die anderen Hausbewohner nicht mehr zumutbar sein.

https://www.vermietet.de/mieter-kuendigen-ruhestoerung

DERJUNGE07 
Fragesteller
 01.10.2021, 19:38

Also können wir doch rausgeschmissen werden ?

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DERJUNGE07 
Fragesteller
 05.10.2021, 22:45
@andie61

wir haben nur Musik an angemacht … außerdem hätte sie uns erstmal darauf ansprechen sollen bevor sie so eine Scheisse abzieht dann wäre es vllt anders gelaufen nicht wie jetzt 🙄… im übrigen kann es nicht sein weil wir immer draußen sind … wir schmeißen nie Haus Partys … wenn wir feiern wollten gingen wir immer zu unserer lieblings Bar… Auch der Nachbar von gegenüber hat gesagt er hört nichts … Letztens war der Hausverwalter bei uns… Die Frau ist zu uns hoch gegangen und beschwerte sich dass es angeblich laut sei… und der Hausverwalter meinte es kann nicht sein und wollte es dann prüfen aber die Frau weigerte sich… Wir waren sogar vor letzte Woche für zwei Wochen im Urlaub….deswegen kann das nicht sein…das Ding ist die andern Nachbarn sind super nett zu uns und sie kennen uns nicht mal wirklich … Die Frau hat bestimmt den anderen Bewohnern viel scheisse über uns erzählt damit Sie unterschreiben und sie uns loswerden kann…Die anderen Nachbarn haben uns immer in der Flur begrüßt auch ihr Ehemann ist auch voll korrekt… nur die Frau hat was gegen uns … kein Plan 😕

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Nein, aber es kann sein, dass ihr abgemahnt werdet. Daher den ersten Schritt machen und dem Vermieter schreiben, dass es auf Grund von.... in den Zeiten von... zu Ruhestörungen kam. Schreibt am besten auch, dass in Zukunft ihr euch an die Hausordnung haltet.

Nikki8141  10.10.2021, 03:58

was soll das bringen die schuld eingestehen ? Ka ob das so sinnvoll ist ... also ich weiß schon auf was du abzielst aber ka ...

Kontakt zum Mieter sollte aber aufgebaut werden.

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wie schon öfterns angemerkt hier kann keiner festellen was an den beschuldigungen dran ist. Und auch ich kenne nachbarn die meinen sie wären total ruhig und genau das gegenteil ist der Fall. Die Sache ist ... Die eigene Wohnung ist der letzte und heilgste Rückzugort. Und da stört jeglicher Lärm besonders.

Will damit nicht sagen das es bei euch so ist !!! meine nur ......

Und wie auch schon erwähnt ist nichts dran dann wird auch nichts passieren. Ist was dran müssen sie es euch beweisen. Die Sache ist natürlich will man dies mit brechen und biegen schaffen und man sich dabei schlau anstellt ist es leider eig. immer machbar. Wenn auch manchmal mit Böser Absicht nachgeholfen wird..... das ist leider so

Ob man da immer persönlich kommen sollte steht auch auf ein anderen Blatt papier wenn es eine alleinlebende ältere frau ist kann ihr nicht verdenken wenn sie beim Untermieter wo 3 ''düstere gestalten'' wohnen nicht klingelt. Aber auch das weiß keiner hier ^^

Ihr solltet vorab mit dem mieter sprechen das es diverse probleme gibt und ihr gern bereit seid persönlich darüber zu reden weil diese Anschuldigen das Hausklima stören und diese so nicht wahr sind .... dazu wären weitere nachbarn von Vorteil also genau so wie sie es macht.
Kann ich von der Wohnung rausgeschmissen werden?

Nein, so einfach geht das nicht.

https://www.youtube.com/watch?v=PXLiQdFClR4