Verlängerung Ausbildung Prüfungsgebühren?

3 Antworten

Wer bezahlt die Prüfungsgebühren für die Wiederholungsprüfung?
Bei einer Vertragsverlängerung zahlt der Ausbildungsbetrieb die Prüfungsgebühren.
Quelle: IHK

Es kommt drauf an, ob Auszubildende das Ausbildungsverhältnis verlängern oder nicht.

Wird das Ausbildungsverhältnis verlängert, dann bezahlt der Betrieb - der/die Schüler*in muss aber auch weiterhin die Berufsschule besuchen und hat auch ansonsten alle Rechte & Pflichten eines Auszubildenden.

Auszubildende können auch auf eine Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses verzichten, dann bleibt dennoch das Recht auf die Teilnahme an den Wiederholungsprüfungen erhalten.
In diesem Fall muss der Prüfungsteilnehmende die Gebühren selber bezahlen.

der Ausbildende also dein Betrieb hat dir Gebühr für die Prüfung zu zahlen.