Urlaub wurde von Arbeitgeber abgelehnt, aber die Reise wurde schon bezahlt?

15 Antworten

Hallo,

selbstverständlich kannst du das nicht von deinem Arbeitgeber verlangen. Dein Arbeitgeber hatte den Urlaub ja nie genehmigt.

Wenn man den Job wechselt und bereits Urlaub gebucht hat, bespricht man das mit dem neuen Arbeitgeber, bevor man den Job annimmt. Gemäß deiner Argumentation... Dein Arbeitgeber konnte ja nicht wissen, dass du bereits Urlaub gebucht hattest.

Zur Stornierung... jede Buchung ist stornierbar. In Frage steht nur, wie viel man Stornokosten hat. Hier vermutlich 100%, weil explizit eine nicht erstattungsfähige Rate gebucht wurde.

Leider gibst du keine Infos, welcher Art die Buchung ist. Bei 1200 € werden es vermutlich keine reinen Flugtickets sein... insofern stellt sich mir die Frage, weshalb eine Name-Change partout nicht möglich sein soll.

Habt ihr keine Reiserücktrittsversicherung? Dort ist im Regelfall auch der Jobwechsel versichert.

LG, Chris

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2006 in verschiedenen touristischen Bereichen tätig

Versuche die Reise zu verkaufen.

Einen Anspruch auf Erstattung hast du wohl nicht.

Schon gar nicht deinem neuen Arbeitgeber gegenüber.

Als du die Reise gebucht hast warst du noch nicht einmal bei ihm beschäftigt!

Während des Einstellungsgespräch hättest du die Reise erwähnen sollen, dann wäre er dir eventuell entgegen gekommen.

Solltest du die Reise nicht verkaufen können, kannst du auch mit dem Reiseveranstalter reden, damit du einen Teil erstattet bekommst.

Natürlich abzüglich seiner Aufwendungen (z. B. die investierte Zeit seiner Mitarbeiter).

Oh, verzwickt. Wenn er da kein Einsehen hat, wie soll das noch werden. Ich persönlich würde mir auf den 1.1.20 nen neuen Job suchen, dann kannst Du die Reise antreten und bust den Chef los.

Dein AG hat die Reise nicht gebucht.

Warum soll er dann dafür bezahlen?

Er muss dir nicht Urlaub geben, daher ist das dein Problem, wenn du eine Reise ohne Rücktrittsversicherung buchst!

Hast du eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen?
Wenn nicht, dann hast du am falschen Ende gespart und musst jetzt teuer dafür bezahlen, dass du da an ein paar Euros gespart hast.

Dass die Reise bereits bezahlt ist, spielt übrigens keine Rolle. Auch wenn du bislang nur eine Anzahlung gemacht hättest, wärst du trotzdem verpflichtet den vollen Reisepreis zu zahlen, so wie es im Reisevertrag steht.

Stornieren kann man immer - jede Reise! Niemand kann dich zwingen, deine gebuchte Reise tatsächlich anzutreten.
Aber im Falle einer Stornierung sind halt die hohen Stornogebühren zu bezahlen, so wie es im Vertrag steht. Gemau deshalb schließt man normalerweise genau für solche Fälle oder für den Fall dass man krank wird, eine Reiserücktrittsversicherung ab.

Wenn du eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hättest, dann würde normalerweise die Versicherung den Großteil der Stornogebühren bezahlen, da „Jobwechsel“ bei den meisten Reiseversicherungen zu den versicherten Stornierungsgründen zählt.

„Verlangen“ kannst du vieles! Aber wenn das nicht vorher mit dem neuen Arbeitgeber abgesprochen war, dann besteht überhaupt keine Grundlage für so eine Forderung.