Bereits gebuchte Reise bei Ausbildungsanfang?
Ich habe jetzt im Oktober eine Ausbildung im Verkauf bzw Handel angefangen. Ich habe für dieses Jahr noch 6 Urlaubstage.
Im August habe ich bereits eine Reise für Ende Dezember gebucht.
Die Urlaubstage stehen mir ja zu, was mache ich aber wenn es nicht genehmigt wird. Ich meine die Reise ist ja davor schon gebucht worden und bereits bezahlt.
Muss der Arbeitgeber mir da den Urlaub geben oder was macht man in so einem Fall ?
7 Antworten
Der Arbeitgeber muss dir überhaupt nicht den Urlaub in der Hauptgeschäftszeit genehmigen. Das ist im Handel aber häufig die Vorweihnachtszeit. In vielen Verträgen steht auch, dass du erstmalig nach 6 Monaten den Urlaub in Anspruch nehmen darfst.
Man bucht den Urlaub auch erst dann, wenn man definitiv weiß, dass man zu dieser Zeit auch Urlaub hat.
Der Arbeitgeber muss dir überhaupt nicht den Urlaub in der Hauptgeschäftszeit genehmigen.
Doch, es sei denn, es sprechen dringende Gründe dagegen.
Aber bei einem - besonders "frischen" - Auszubildenden gibt es keinen betrieblichen Grund, einen Urlaub nicht zu gewähren!
In vielen Verträgen steht auch, dass du erstmalig nach 6 Monaten den Urlaub in Anspruch nehmen darfst.
Solche Klauseln sind schlicht und einfach nichtig!
Und woher weißt Du überhaupt - bei über 44 Mio Arbeitsverhältnissen -, dass das "in vielen Verträgen steht"?
Gesetzlich ist nur geregelt dass der Anspruch auf den vollen Urlaub erst nach 6 Monaten besteht. Der Anspruch auf den Teilurlaub, der bei Ausbildungsbeginn in der 2. Jahreshälfte, ist dagegen sofort fällig (wenn auch kaum durchsetzbar).
Der Arbeitgeber „muss“ gar nichts!
Und es war nicht sehr klug von dir, eine Reise zu buchen, bevor sichergestellt ist, dass du dann auch Urlaub hast.
Wenn der Urlaub nicht genehmigt wird, dann musst du die Reise stornieren und teure Stornogebühren zahlen. Die können im Extremfall fast genauso hoch sein wie der Reisepreis.
Falls du eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat, die nutzt in dem Fall gar nichts.
Der Arbeitgeber „muss“ gar nichts!
Doch!
Der Arbeitgeber muss den Urlaub genehmigen, wenn keine wichtigen Gründe dagegen sprechen!
Aber solche wichtigen (betrieblichen) Gründe gibt es in der Regel bei Auszubildenden nicht!
Du musst erst mal den Chef nach Urlaub fragen und diesen beantragen. Dann erst kannst Du die Reise buchen.
Ansonsten ist es allein Dein Problem, dass Du zahlen musst.
Es gibt in der Regel keinen wichtigen Grund, dem Auszubildenden den Urlaub zu verweigern.
Mit dem Arbeitgeber reden. Das ist das einfachste. Ganz normal sagen wir es ist, dann lässt sich das sicherlich regeln. 6 Tage sollten immer drin sein, wenn es so frühzeitig eingeplant werden kann.
Richtig!
Außerdem gibt bei einem Auszubildenden in der Regel keinen wichtigen Grund, ihm den Urlaub zu verweigern.
hast du dem AG bei Einstellung gesagt das du den Urlaub gebucht hast?
wenn ja muß dir der AG sämtliche Ausgaben zahlen wenn du den Urlaub nicht antreten kannst.
Hast du es dem AG verschwiegen, dann kannst du nur hoffen das du den Urlaub genehmigt bekommst, ansonsten bleibst du auf den Kosten sitzen wenn du keine Reiserücktrittsversicherung hast.
Das mag ja sein, aber wie will das ein Azubi durchsetzen wenn er z.B. bei einem Einzelhändler arbeitet der Privatisiert ist und ihm kein Betriebsrat zur Seite steht?
Dann hat der Azubi schlechte Karten wenn der Chef Nein sagt.
Natürlich (leider) hat ein Auszubildender in der Probezeit keine Chance, seine berechtigten Ansprüche ohne negative Konsequenzen gegen einen "bösmeinende" Arbeitgeber durchzusetzen.
Auch dann gibt es in der Regel keinen wichtigen Grund, dem Auszubildenden den Urlaub zu verweigern.