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Urlaub schon gebucht, Chef verhängt plötzlich Urlaubssperre- und jetzt?

gefragt von achterbahn am 28.06.2009 um 10:39 Uhr

Habe vorhin mit einer Freundin telefoniert- sie erzählte mir, dass ihr Chef am Freitag urplötzlich eine Urlaubssperre für die nächsten acht Wochen ausgesprochen hat. Sie hat ihren Urlaub für den Juli aber schon gebucht- der Urlaub war von der Firma natürlich genehmigt gewesen. Und jetzt? Geht das überhaupt und wenn ja, wer zahlt die Stornokosten (das kostet garantiert, so kurzfristig!)??


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MikeFFM
beantwortet von MikeFFM am 28. Juni 2009 10:43
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Hilfreichste Antwort

Einen bereits genehmigten Urlaub kann der Arbeitgeber nur aus (im Streitfall zu beweisenden) wichtigen betrieblichen Gründen verweigern. Und selbst dann hat er die dadurch entstandenen Kosten der Arbeitnehmer zu erstatten!


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mondlicht82
beantwortet von mondlicht82 am 28. Juni 2009 10:41
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Wenn der Chef auf die Urlaubssperre pocht darf er die Stornokosten zahlen


klausi08
beantwortet von klausi08 am 28. Juni 2009 10:41
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Die Reiserücktrittskosten darf dein Chef zahlen. Wenn er sich weigert zum Anwalt gehen.


faband
beantwortet von faband am 28. Juni 2009 10:42
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genehmigter urlaub kann nur in absoluten ausnahmefaellen verweigert werden.... in diesm fall zahlt euer chef.... gewerkschaft, bzw. betriebsrat ansprechen !


clauzito
beantwortet von clauzito am 28. Juni 2009 10:49
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Ist der Urlaub einmal genehmigt, ist ein einseitiger Widerruf nicht mehr möglich, schon gar nicht, wenn der Urlaub bereits angetreten wurde. Der Arbeitgeber ist in so einem Fall auf den guten Willen des Arbeitnehmers angewiesen.

Die in diesem Zusammenhang vielzitierte »Treuepflicht« des Arbeitnehmers greift nur in wirklich unvorhersehbaren, echten Notfällen, die die Anwesenheit des Mitarbeiters zwingend erforderlich machen. In so einem Fall muss der Betrieb dem Arbeitnehmer jedoch seine Reise- bzw. Stornokosten erstatten.


anonym
beantwortet von michinef am 28. Juni 2009 10:48
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Unbedingt mit dem Vorgesetzten sprechen. Die Sperre gilt sicher nur für Arbeitnehmer, deren Urlaub noch nicht genehmigt ist bzw. die noch keine Reise gebucht haben. Wenn der Urlaub genehmigt ist, kann er sicher auch genommen werden. Ansonsten muss der Arbeitgeber die Kosten tragen.


anonym
beantwortet von thefatjoe am 28. Juni 2009 10:51
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Es geht hier nicht nur um ob er es darf. Natürlich darf er das wenn ein triftiger Grund vorliegt und wenn er die Stornokosten bezahlt. Das ist die eine Seite. Heutzutage ist es aber so das dir Chefs auf Grund der hohen Arbeitslosigkeit auch dann die Oberhand haben wenn sie die Regeln nicht einhalten. Es muß jeder für sich selbst entscheiden wie wichtig der Urlaub für ihm ist und ob er will bzw. es sich leisten kann seinen Job zu verlieren. Es ist halt eine schlimme Zeit.


anonym
beantwortet von schleudermaxe am 29. Juni 2009 08:44
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Der Arbeitgeber muß wissen, daß evtl. Ungemach droht. Er ist deshalb unverzüglich zu informieren um prüfen zu können, ob er bezahlt oder genehmigt, so die Gerichte.

Viel Glück.


anonym
beantwortet von halsmaul am 28. Juni 2009 10:41
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Na das geht nicht hats ihn den scho ndamals umDIESEN termin urlau bgebittet

Das darf er nicht


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