Unterschiede Herrschaft Absolutismus und Mittelalter?

3 Antworten

Im Mittelalter gab es keine Nationalstaaten - die sind erst mit dem Absolutismus, ind DE erst 1871 gekommen. Im Mittelalter hate jeder Herzog/Graf/Ritter... seine Ländereien, die er wiederum vom König oder Fürsten gelehnt bekommen hat. Jeder Adelige hat in seinem Gebiet geherrscht und war dem nächsthöheren Adeligen zu manchen Dingen verpflichtet (Steuern, Hilfe im Kriegsfall...) 

Im Absolutismus (FR um 1750, ÖU Neoabsolutismus ab ca 1868) hat ein Kaiser/König alleine geherrscht ("absolut").

Die Fragestellung ist eigentlich unsinnig. Allein die Zeiträume, die erwähnt sind, zeigen schon an, dass es Unterschiede geben muss! Außerdem verliefen die Entwicklungen vieler Jahrhunderte in den verschiedenen europäischen Ländern nicht ohne eigentümliche Unterschiede. Insofern müsste ein Vergleich der Herrschaftsformen im Mittelalter und der Frühen Neuzeit zeitlich und geographisch sehr differenziert erfolgen.

Die Fragestellung ist auch unsinnig, wenn man die praktische Ausübung von Herrschaft betrachtet. Insofern ist ein Vergleich von realen Herrschaftsformen des Mittelalters mit realen Herrschaftsfomen der Frühen Neuzeit nur sinnvoll, wenn man auf den theoretischen Begriff "Absolutismus" verzichtet. Denn die Geschichtswissenschaft hat schon seit Jahrzehnten herausgearbeitet, dass die Theorie monarchischer Herrschaft, die mit dem im 19. Jahrhundert erfundenen Begriff  "Absolutismus" charakterisiert wird, in der Realität noch nicht einmal in den Diktaturen des 20. Jahrhunderts verwirklicht worden ist.

Zu den aufgelisteten "Ideen":

1. Das ist falsch! Um zwei Beispiele zu nennen: der Adel in England/Großbritannien und im Heiligen Römischen Reich (Deutscher Nation) war in der Frühen Neuzeit weitaus mächtiger als im Mittelalter. Allerdings gab es auch gegenteilige Beispiele, jedoch wurde der Adel in keinem eurpäischen Land wirklich entmachtet, auch in Frankreich nicht!

2. Nein, weder im Mittelalter noch in der Frühen Neuzeit konnte ein Monarch ohne den Konsens/die Zustimmung seiner adligen oder auch nichtadligen Berater bzw. seiner Stände oder regionalen Machthaber regieren und für seine Anordnungen Zustimmung und Gefolgschaft finden.

3. und 4. Gewiss gab es erhebliche Wandlungen in den zu betrachtenden Jahrhunderten. Das lag aber weniger an den politischen bzw. Herrschaftsverhältnissen an sich. Allerdings sei erwähnt, dass das Aufkommen stehender Heere seit dem 16. Jahrhundert und die Notwendigkeit ihrer Finanzierung einen deutlichen Wandel der wirtschaftlichen Förderung und Effektivität zur Folge hatte.

Wenn es Vergleichsmöglichkeiten gibt, dann vielleicht folgende:

a) Im Mittelalter waren die meisten Herrscher darauf angewiesen, eine gewisse Präsenz im Lande zu zeigen, also herumzureisen. Das hatte auch etwas mit den Versorgungsmöglichkeiten eines größeren Hofstaates zu tun. In der Frühen Neuzeit konzentriert sich die Herrschaft um einen festen Hof, eine Residenz.

b) Im Mittelalter war die Verwaltung eines Herrschaftsgebietes und die politische Durchdringung überwiegend dezentral, über Lehen und ihre Inhaber geregelt. Erste bemerkenswerte Ausnahme war das Königreich England, das schon bürokratische Ansätze zeigte. Im späteren Mittelalter bildeten sich in allen Monarchien bürokratische, zentrale Verwaltungen heraus, deren Aufgaben in der Frühen Neuzeit von fachlich gebildetem Verwaltungspersonal durchgeführt wurden.

c) War der Monarch im Mittelalter nur dann bei seinem Volk präsent, wenn er in seinem Herrschaftsgebiet herumreiste, und war seine Hofhaltung überwiegend auf praktische Bedürfnisse ausgerichtet, so bildete sich seit dem späten Mittelalter und dann in der Frühen Neuzeit nicht nur ein fester Hof heraus, sondern es begann auch die Entfaltung einer repräsentativen höfischen Kultur mit großer Strahlkraft. Frühneuzeitliche Monarchen waren über repräsentative Bauten, über Kunstwerke und literarische Verherrlichungen innerhalb, ggf. auch außerhalb ihres Landes bekannt.


MfG

Arnold




Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ich arbeite als Historiker.