Unterschied zwischen Sonderfahrten und Pflichstunden der Klasse B?

6 Antworten

Für die Fahrerlaubnis der Klasse B sind insgesamt 12 besondere Ausbildungsfahrten vorgeschrieben. 5 Stunden (immer a 45 Minuten) Überland, 4 Stunden Autobahn, 3 Stunden bei Dämmerung oder Dunkelheit.

Am Anfang der Ausbildung stehen die Grund- und Aufbaustufe, sowie die Grundfahraufgaben. Danach folgt die Leistungsstufe. Die besonderen Ausbildungsfahrten sollten nicht vor Ende der Leistungsstufe beginnen. Die aktuelle Rechtsprechung geht davon aus, daß die "Grundausbildung" mindestens zehn Stunden dauert, in der Regel dauert es im städtischen Bereich eher ein paar Stunden länger. Nach den besonderen Ausbildungsfahrten folgt die Reife- und Teststufe, im Anschluß daran die praktische Prüfung.

Die ganzen wiederkehrenden Diskussionen bezüglich zu vieler Fahrstunden sind müßig und albern. In der Regel ist jeder Fahrlehrer darauf bedacht, daß seine Schüler so wenige Stunden wie möglich, aber dennoch so viele wie nötig bekommt! Auch die Fragen wer wieviele Stunden gebraucht hat und was "normal" ist ist grundsätzlich nicht global zu beantworten. Fahrstunden sind eine auf jeden Fahrschüler individuell zugeschnittene Ausbildungseinheit. Die Anzahl der Stunden ist grundsätzlich von den Fähigkeiten und Fertigkeiten des Fahrschülers abhängig. Außerdem möchte ich hier einmal feststellen, daß der Fahrlehrer zwar eine Dienstleistung erbringt und der Kunde bis zu einem gewissen Maße König ist, aber der Fahrlehrer laut Gesetz derjenige ist welcher die Entscheidung der Prüfungsreife trifft. Und eben nicht der Kunde. Gruß

Die Sonderfahrten zählen zu den Pflichtstunden...zu den Sonderfahrten zählen Nachtfahrten und Autobahnfahrten...bei den normalen Fahrstunden gibt es keine Mindestanzahl soweit ich weiß...aber frag mal deinen Fahrlehrer :-)

Sonderfahrten sind z.B. Nachtfahrten oder Autobahn und dauern eine bestimmte Zeit. Da behandelt man auch andere Themen. Z.b. bei der Nachtfahrt ( es gibt 2) wirst du mit diversen Lichtern vertraut gemacht. Bei den normalen Fahrstunden handelt es sich meist um Stadtfahrten und um die Verkehrsregeln.

Das erklärt dir dein Fahrlehrer haargenau.

Du hast aber jetzt nicht gefragt, ob PFLICHTstunden gemacht werden müssen?

Frag deinen Fahrlehrer.

Und Pflichtstunden müssen, wie sie nun mal heißen, auch tatsächlich gemacht werden. Unter die Pflichtstunden fallen die Sonderfahrten. Das sind dann Autobahn und Nachtfahrten. ;)