Fahrschule Sonderfahrten wie funktioniert das?

3 Antworten

Wenn ich 3 Autobahnstunden brauchen. Muss ich dann volle 3 Fahrstunden a 45 Minuten auf der Autobahn verbracht haben?

Dann musst du 135 Minuten auf der Autobahn (bzw. auf "autobahnähnlichen Straßen" wie vierspurigen Bundesstraßen) gefahren sein, ja.

Natürlich müssen diese Stunden nicht alle am selben Tag stattfinden.

Oder gilt auch der Weg dahin schon als Autobahn Sonderfahrt?

Wie soll es bitte als Autobahnfahrt gelten, wenn du nicht auf der Autobahn fährst?

wie soll man das dann schaffen wenn der Weg dahin nicht zählt? Die Fahrschule ist mitten in der Innenstadt und bei dem Verkehr braucht man schon ne 3/4 Stunde zur Autobahn hin und von der Autobahn zur Fahrschule zurück.

Dann wird man eben auch mal einen längeren Termin machen müssen. Zum Beispiel einen Samstag Vormittag. Gemütlich über Land zur Autobahn hin fahren (ist ja auch eine Fahrstunde, z.B. Überlandfahrt), die geforderten Stunden kreuz und quer über die Autobahn fahren (inkl. Kaffeepause) und dann von der Autobahn wieder zurück gefahren (nochmal eine Stunde Überlandfahrt abgehakt).

Das machen meines Wissens alle Fahrschulen so, die etwas weiter von der Autobahn entfernt sind.

Du bist sicherlich nicht der erste Schüler deiner Fahrschule. Und bei den anderen hat man das mit den Autobahnfahrten auch hinbekommen, sonst hätten die nicht zur Prüfung gehen dürfen. Also wird deine Fahrschule irgendeinen funktionierenden Plan haben.

Ist bestimmt eine Masche um einen hinzuhalten mit den Fahrstunden damit die sagen können du hast ja noch nicht deine Sonderfahrten 😡

Ja, genau: Wenn du etwas nicht auf Anhieb verstehst, muss es eine bösartige Masche eines anderen sein.

Kleiner Tip: So eine Einstellung bringt einem im Leben eher keine Vorteile.

Autobahnfahrt heißt es nicht umsonst. Die Zeit auf der Autobahn zählt als solche.

braucht man schon ne 3/4 Stunde zur Autobahn

Dann zählt diese Fahrzeit dahin z. B. als Überlandfahrt.

Ist bestimmt eine Masche um einen hinzuhalten mit den Fahrstunden

Diese Regelung ist doch keine Erfindung der Fahrschulen...