Autoführerschein / Pflicht- , keine Pflichtstunden?!

7 Antworten

Also die Sonderfahrten sind Pflicht. Übungsfahrten setzt eigentlich dein Fahrlehrer an, er sieht ja wie du dich so gibst, da kann man nicht sagen "ich möchte nur 10 Fahrten machen". Du kannst zwar bestimmen wie oft du in der Woche oder Monat fährst, bevor man eigentlich die Sonderfahrten macht, sollte man erst einige normale Fahrten haben... :)

Frag doch einfach in deiner Fahrschule nach. Die wissen das unter Garantie besser als wir. Die Zahl der Übungsstunden hängt auch davon ab, wie gut du dich von Anfang an beim Fahren anstellst. Der eine braucht mehr, der andere weniger.

richte dich nach die Meinung deines Fahrlehrers, der kennt dich, wie "tüffellig" du dich anstellst, lieber eine mehr (wird billiger) als den FS neu zu machen (Theorie/Praxis)

Du musst nur die entsprechenden Pflichtstunden machen.

Übungsstunden sind wenn du es dann wirklich kannst nicht notwendig. Die meisten die ich kenne hatten im Schnitt so 20 Stunden insgesamt. Gab aber auch einige mit wesentlich weniger aber auch ein paar mit viel viel mehr.

Wenn du durchfällst musst du glaube ich nochmal mind. 4 Pflicht machen bevor du nochmal zur Prüfung antreten darfst. Den Fall sollte man einkalkulieren. Einen blöden Prüfer oder ne dumme Situation kann jeder erwischen. ;)

diePest  09.12.2014, 10:41

Ach so.. und das einparken wird dann auch mal bei ner Überland oder Autobahnfahrt geübt? Gefahrbremsung auf der Landstraße aus Tempo 100km/h .. yeah. ^^

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colognek  09.12.2014, 11:10
@diePest

Wieso? Kenne nicht die genaue Aufteilung aber in den 12 Pflichtstunden sind die Sonderfahrten doch drin.

Ganz davon abgesehen das die meisten Fahrlehrer sich eh nichtmal genau daran halten ;)

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diePest  09.12.2014, 11:25
@colognek

Pflichtfahrten = Sonderfahrten .. dh. 5 Überland, 4 Autobahn, 3 Nacht .. so, und wo soll nun das fahren, einparken, umkehren etc geübt werden? Autobahn? ^^

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Angii92  09.12.2014, 10:50

Ohw, das stell ich mir toll vor, von 100 oder mehr auf null.... :-0 Ich durfte nur von 50 und das auf einer abgelegenen Industriestrasse..! Manno, das war ja öde...

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diePest  09.12.2014, 10:54
@Angii92

Ja, Deine Fahrschule hat Dich leider angezockt .. Angii. :D ;)

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Angii92  09.12.2014, 11:43

@ colognek Die Pflichtstunden sind die Sonderfahrten.! Das heißt dort fährt man Autobahn, Nachts und Überland, in denen lernt mal sicherlich nix wie, rechts vor links, einparken oder Berg anfahren.... Diese Sonderfahrten Kosten auch westlich mehr als die normalen Fahrstunden... :/

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colognek  09.12.2014, 12:26
@Angii92

Man braucht trotzdem nur die 12 Sonderfahrten und diese kosten sogar in manchen Fahrschulen nicht mehr. Ich habe die Übungen unter anderem während der Überlandfahrten gemacht. Er wollte wissen wieviele Stunden man mindestens braucht und das sind 12. Wenn euer Fahrlehrer euch erzählt hat ihr müsstet die Übungen in Übungsstunden machen damit er mehr verkaufen kann dann ist das nicht mein Problem. ;)

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diePest  09.12.2014, 14:49
@colognek

Anders rum wird ein Schuh draus.. wenn Dein Fahrlehrer sich nicht an die Ausbildungsverordnung hält, läuft was falsch.. ;)

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colognek  09.12.2014, 18:13
@diePest

Laut Verordnung ist von 12 Pflichtstunden die Rede als Muss und keine Stunde mehr. Ich kenne so viele die nur 12 Stunden hatten und das bei verschiedenen Fahrschulen. Da die Fahrten doch vor der Prüfung vom Prüfer auf Vollständigkeit überprüft werden scheint es wohl doch nicht gegen die Verordnung zu sein.

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diePest  10.12.2014, 17:06
@colognek

Also .. der Prüfer bekommt eine Bescheinigung .. auf dieser steht unter anderem: Grundausbildung: Es wird bescheinigt, dass an der Grundausbildung nach §5 Abs. 2 FahrschulAusbO teilgenommen wurde <- Übungsfahrten!!

Des weiteren kommen dann die besonderen Ausbildungsfahrten / prakt. Unterweisung am Fahrzeug.

Was Du kennst, was andere erzählen .. ist schlicht weg Quark! Glaub mal .. ich arbeite seit 14 Jahren in ner Fahrschule .. mir wird so viel Müll erzählt .. nur damit man vor Kumpels besser da steht. ^^ Oder Eure Fahrschule halten sich alle nicht an die Verordnung! ^^

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colognek  11.12.2014, 03:45
@diePest

Siehe hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/fahrschausbo_2012/anlage_7_2_27.html

Du kannst mir gerne den Absatz zeigen in dem die Übungsfahrten erwähnt werden. Ich finde ihn nicht. Falls sie Pflicht wären, wären sie auch aufgeführt.

Auch die anderen Interessanten Absätze habe ich mal überflogen und konnte nichts finden was deine These stützt. Das einzige dazu ist folgendes:

> (1) Der Fahrlehrer darf die theoretische und die praktische Ausbildung erst abschließen, wenn der Bewerber den Unterricht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang absolviert hat und der Fahrlehrer überzeugt ist, dass die Ausbildungsziele nach § 1 erreicht sind. Für die Durchführung der hierfür notwendigen Übungsstunden hat der Fahrlehrer Sorge zu tragen.>

Dort steht aber nichts von Muss oder Pflicht. Also liegt es in der Hand des Fahrlehrer.

Ich sehe nicht das ich Quark erzähle, ich sehe bisher eigentlich nur das ich eine Fahrschule erwischt habe die fair war und den Fahrschülern nicht unnötige Fahrstunden aufgeschwatzt hat wenn Sie nicht nötig waren. Ich für meinen Teil hatte übrigens 14 Fahrstunden deshalb bin ich eh nicht betroffen. Aber gut das du auch weißt das meine Bekannten mir Mist erzählen. Es gibt sicherlich einige Menschen die Mist aber erzählen aber glaube mir wäre ich mir nicht sicher bei meinen Bekannten würde ich es hier nicht anführen. Sind nicht viele aber es gab sie. ;)

Zitat meines Fahrlehrers war damals sinngemäß: "Wenn hier jemand in mein Auto steigt und kann schon Auto fahren, warum sollte ich ihn dann noch mehr Stunden machen lassen? Selbst die Pflichtstunden werden dann manchmal schon langweilig."

Da wir uns jetzt eh schon auf die Verordnung berufen steht es dir gerne frei mir den entsprechenden Absatz zu zeigen , dass mehr als 12 Stunden notwendig sind. Ansonsten würde ich der Fahrschule in der du arbeitest dazu raten nochmal darüber nachzudenken dass für viele Fahrschüler jede Fahrstunde wirklich teuer ist und hart erspart werden musste und man dann nicht mehr Stunden machen muss wenn sie nicht wirklich nötig sind. Man kann seine Fähigkeiten auch außerhalb der Fahrschule verbessern (z.B. Verkehrsübungsplatz).

Das manche Fahrschulen das nicht gerne hören ist mir bewusst! ;)

Also Augen auf bei der Fahrschulwahl.

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Muss man Übungsstunden nehmen, oder könnte man das theoretisch auch so

Theoretisch magst Du das so können.

Praktisch muss sich aber Dein Fahrlehrer in den Übungsstunden davon überzeugen das Du fahren kannst, und auch erst dann kommen die Sonderfahrten auf dich zu.

Kurz: Ganz ohne Übungsstunden läuft nichts, wie viele Übungsstunden Du letztendlich benötigst hängt von deinem Können ab.