Untermietvertrag vom Ehe Partner ,wie verhält sich es auf das ALG 2?

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Schlicht und ergreifend nach geltendem Recht sind sich Ehegatten untereinander zum Unterhalt verpflichtet :

https://www.bmjv.de/DE/Themen/FamilieUndPartnerschaft/Unterhaltsrecht/Unterhaltsrecht_node.html

Ehegattenunterhalt

Der Ehegattenunterhalt ist in den §§ 1360 bis 1361a BGB geregelt. Gemäß § 1360 Satz 1 BGB sind Ehegatten einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten. Die Ehegatten müssen sich hiernach sowohl wirtschaftliche Mittel für den angemessenen Lebensunterhalt gewähren, als auch persönliche Leistungen erbringen.

Sprich ..... Du hättest - ausreichendes Einkommen Deines "Göttergatten" vorausgesetzt ..... ehedem keinen Anspruch auf Leistungen nach SGB II.

ausreichendes Einkommen = mindestens Euren Basisbedarf , sprich Kosten der Unterkunft + 2 * 90 % des Regelsatzes I ( 432 Euro ) = 778 Euro.

Hinsichtlich der Haltung Deines Mannes solltest Du eher einmal darüber nachdenken, ob Deine Ehe überhaupt noch Sinn macht.

wilees  07.10.2020, 21:18

Besten Dank für's Sternchen

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Als Ehepaar bildet ihr automatisch eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ), ihr seid zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet, deshalb wird ein Untermietvertrag auch nicht berücksichtigt.

Du bekommst nur dann Leistungen, wenn dein Mann euren gemeinsamen Grundbedarf nach dem SGB - ll mit seinem anrechenbaren Einkommen nicht decken kann und dann müsste noch geprüft werden ob vorrangige Ansprüche auf Wohngeld bestehen könnten.

Wenn Ihr verheiratet seid und in einer Wohnung zusammenlebt, dann kann ich den Untermietvertrag nicht nachvollziehen. Unter diesen Umständen seid Ihr natürlich eine Bedarfsgemeinschaft.

Ebensowenig kann ich dann nachvollziehen, wieso sich der Ehemann weigert, Dich finanziell zu unterhalten? Dazu ist er grundsätzlich gesetzlich verpflichtet!

Da würden die beim Jobcenter ziemlich doof gucken und euch trotzdem als Bedarfsgemeinschaft ansehen.

Und wenn dein Partner einigermaßen ordentlich verdient werdet ihr vom Jobcenter wahrscheinlich gar nichts bekommen.

... wäre mir neu, dass man vom Ehepartner einen Untermietvertrag bekommt.

Da Ihr verheiratet seid und Du kein Einkommen hast, muss Dein Mann für Dich aufkommen.

Im ALG II seid Ihr eine Bedarfsgemeinschaft.