Bedarfsgemeinschaft - Partner hat mich und Kind rausgeschmissen?

7 Antworten

Du solltest JETZT zur Polizei gehen und Anzeige stellen.

Einen Versuch ist es wert. Ja: Melde Dich beim Jobcenter und berichte denen. Theoretisch kann ihm dann der entsprechende Betrag in Rechnung gestellt werden und er muss es zurückzahlen. Theoretisch! Wie es praktsich aussieht, weiß ich nicht. Aber trenn Dich von ihm und such Dir eine eigene Bleibe. Den brauchst Du nicht. Auch nicht für Hartz 4.

ich brauche dringend Hilfe.

Die kannst du haben - Du musst sie nur auch annehmen!

Jetzt und heute solltest du an dein Kind denken und endlich Fakten schaffen!

Du schreibst:

Am Mittwoch sollten wir die nächste Auszahlung bekommen und natürlich will ich nicht dass dieses Schw**n das ganze Geld bekommt und ich und mein 1-jähriges Kind ohne nix sitzen.

Deine vornehmliche Sorge sollte nicht dass dein Partner die Kohle vom Jobcenter alleine verprasst, sondern die Gewissheit, dass du mit deiner 1-jährigen Tochter auf der Straße oder bei Bekannten sitzt.

Kann ich morgen das Jobcenter bitten den Anteil für mich und meine Tochter MIR zu überweisen? Damit das Geld am Mittwoch auf mein Konto kommt....

Und was ist, wenn er das ganze Geld verballert? Kann ich dann klagen?

Ich glaube es nicht. Geh endlich zur Polizei, wenn du wirklich Hilfe brauchst.

Macht der Typ weiter Theather, verhängt die Polizei ein Hausverbot von 10 Tagen. Solange darf er dann nicht mehr die Wohnung betreten. Völlig unabhängig ob du das willst oder nicht.

Wenn du nichts unternimmst, schützt du den Typen auf Kosten deiner Tochter. Du müsstest doch endlich kapiert haben, dass der sich nicht ändert.

So, wir leben in einer Bedarfsgemeinschaft (ALG2) und er kriegt das Geld AUF SEIN KONTO überwiesen.

Warum hast du dieser Regelung zugestimmt? Dann geht das Kindergeld wohl auch auf sein Konto, oder?

Du musst jetzt dafür sorgen, dass du als Mutter mit Kleinkind in der verdammten Wohnung bleiben kannst!!!!!

Anderenfalls hast du 3 Alternativen!

  1. Ein überbelegtes Frauenhaus
  2. Eine Notunterkunft, aus der du nur sehr schlecht wieder raus kommst.
  3. Rückzug in die Wohnung, in der alles wieder von vorne los geht!!!
Welche Zukunft wünscht du dir für deine Tochter?

Zur Abwehr von Gefahren kann die Polizei eine Reihe von Maßnahmen treffen

Nach einer Gewaltanwendung kann die Polizei den Gewalttäter der Wohnung verweisen und ein Rückkehrverbot für zehn Tage aussprechen, wenn die Gefahr weiterer Gewalthandlungen besteht. Dem Opfer wird eine Dokumentation des Einsatzes ausgehändigt. Diese ist wichtig, falls beim Familiengericht weiteren Schutz beantragt werden soll. Das ist in der Regel erforderlich, um den Gewaltkreislauf zu durchbrechen.

Die Polizei wird die Einhaltung des Rückkehrverbots während der Zehn-Tage-Frist unangemeldet überprüfen. Ein Verstoß kann mit Ordnungsgeld oder mit Ordnungshaft verfolgt werden. Sollte der Täter versuchen, während des Rückkehrverbots in die Wohnung zu kommen, sollte die Polizei auf jeden Fall informiert werden.

https://polizei.nrw/artikel/schutz-vor-haeuslicher-gewalt

Ich kann nur an dich apelieren:

Mach endlich was, damit das Elend für das Kind ein Ende hat!

Ist alles nicht so leicht - aber du kannst es schaffen!

Sofort: Wo schläfst du? Je nach Bundesland kann dein Partner aus der Wohnung geworfen werden. Sprich mit der Polizei.

Morgen: Kontakt aufnehmen mit dem Jobcenter. Du hast auf jeden Fall Anspruch auf Notfall Hilfe

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Hilfestellung im ökonomischen Fragen

Du kannst die Polizei anrufen. Die bringen dich und dein Kind zurück in die Wohnung und schmeißen deinen Partner raus. Dann darf er erst mal nicht zurück und du hast Zeit, deine Sachen zu packen und alles zu regeln.