Gütertrennung in der Ehe, muss der Partner einwilligen?

5 Antworten

Ohje, ich mag vielleicht noch sehr jung und naiv sein, aber ich denke, dass wenn man mit diesem Gedanken (Scheidung usw.) in die Ehe geht, kann das nicht das richtige sein bzw. lange halten. Ich würde der Person die ich mal heiraten werde voll vertrauen und lieben sodass ich um mein Geld und Eigentum keine Gedanken machen muss. Zudem ist es schimmer eine geliebte Person zu verlieren als Reichtum zu verlieren. 

Arjiroula  07.06.2015, 16:13

Die beiden sind bereits verheiratet. Allerdings denkt die Fragestellerin wohl schon an Scheidung!

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koehlerliesl  18.10.2018, 17:30

Kind, bist du blauäugig!

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Sofern die Gütergemeinschaft in einer Gütertrennung gewandelt werden soll, geht dies nur mit Zustimmung des Ehepartners.

Die Aufhebung und Änderung von Verträgen dieser Art benötigt stets die Willensbekundung beider Parteien.

Der Partner kann, muss aber nicht einwilligen.

koehlerliesl  18.10.2018, 17:31

Wenn er nicht einwilligt, heirate ich ihn nicht, denn dann will er mich ja nur wegen meines Vermögens heiraten!

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Eine Änderung auf Gütertrennung geht nur mit Zustimmung des Ehepartners. Wenn er nicht unterschreibt, kannst du nichts daran ändern.

Wenn Gütergemeinschaft vereinbart ist, muss er der Gütertrennung nicht zustimmen. Die HeiratsURKUNDE ist ein Dokument wie ein notarielles Dokument.

Im Scheidungsfall und in der Rente, möchte ich nicht, dass er sich, wie es sich abzeichnet, auf meinen Lohn und Mühe ausruht.

Dann lieber schnellstens scheiden lassen - falls er nicht zustimmt.