Kann man sich mit einem Ehevertrag von der Unterhaltspflicht befreien?

6 Antworten

Natürlich nicht. Wo kommen wir da hin, wenn das ginge.

Im Ehevertrag auf den Unterhalt für betreuende Ehefrau oder betreuenden Ehemann verzichten? Unmöglich! Der Ausschluss im Ehevertrag von Unterhalt während der Betreuung von Kindern bis zu einem Alter von drei Jahren kann ebenso wie Trennungsunterhalt nicht wirksam vereinbart werden.

https://www.scheidung.org/ehevertrag-unterhalt/

Wenn es einen möglichen nachehelichen Unterhalt betrifft, dann kann man einen entsprechenden Ehevertrag schließen. Nur der sollte natürlich hieb- und stichfest sein, also von einem guten Familienanwalt oder einem Notar aufgesetzt werden, da es auch hier einige Fallstricke zu beachten gibt.

Lassen Sie sich jedoch unbedingt notariell bzw. anwaltlich beraten! Vereinbarungen, die eine stark ungleiche Lastenverteilung zu Ungunsten einer der Parteien aufweisen, sind möglicherweise sittenwidrig und damit unwirksam! Unter Umständen stellt dies die Gültigkeit des gesamten Vertrages in Zweifel. Dann ist nachehelicher Unterhalt trotz Ehevertrag je nach Situation gerichtlich durchsetzbar.

https://www.scheidung.org/ehevertrag-unterhalt/

Auf jeden Fall muss man nach der Unterhaltsrechtsreform 2008 nicht mehr zahlen. Es gibt aber eben auch Ausnahmen. Und wenn der Gute eh schon über Jahre nicht berufstätig war und nur vom Erbe lebt, dann wäre das mit dem Ehevertrag anzuraten!

man muss nicht in jedem Fall zahlen - geprüft wird die Bedürftigkeit = verschiedene soziale Aspekte

ehrlich gesagt: wenn mir ein zukünftiger Ehepartner einen solchen Vertrag unter die Nase halten würde, sozusagen als "voreheliches Präsent", dann würde ich ihn nicht heiraten, sondern ihn ab diesem Zeitpunkt ausnehmen, wo und wann ich kann - so bin ich eben, ein liebes Kerlchen - so wie er mit seinen Vorsichtsmaßnahmen auch ggg

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solche Verträge gab es früher - da waren die Motive aber andere als heute, meistens ging es darum, dass die Ehe sowieso nur auf dem Papier existierte - es gab also keine echte Gemeinschaft

Wenn keine Kinder da sind, dann muß nach dem Trennungsjahr jeder für sich selber sorgen. Man kann tatsächlich beim Notar klären, dass beide auf Unterhalt verzichten, aber das gilt nur für den gesunden Menschen. Sollte ein Partner oder auch Ex-Partner in Not geraten, dann ist man wieder voll unterhaltspflichtig und das auch nach Jahren. Habe so einen Fall im Bekanntenkreis, 20 Jahre geschieden, nie wieder geheiratet und nun wird die Frau zum Pflegefall.

Readyornot 
Fragesteller
 09.12.2023, 21:50

Eine Freundin von mir befindet sich gerade in einer Zwickmühle. Ihr Partner hat ihr einen Heiratsantrag gemacht. Sie würde gerne "Ja" sagen, zögert aber noch. Das Problem ist, dass er seit Jahren nicht berufstätig ist und von einem Erbe lebt. Sie ist berufstätig und kann gut für sich alleine sorgen. Aber ihr Gehalt ist nicht so hoch, dass sie für eine andere Person Unterhalt bezahlen könnte. Kinder haben die Beiden keine.

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adelaide196970  09.12.2023, 22:05
@Readyornot

sieht kritisch aus für die Zukunft. Man verpflichtet sich mit einer Ehe auch gegenüber dem anderen.

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Solange es nur um nachehelichen Unterhalt und keine Kinder im Spiel sind, kann man zumindest theoretisch auf gesetzlich zustehenden Unterhalt verzichten, sollte dann bei einem Anwalt für Familienrecht oder einem Notar geklärt werden.

Nur wenn der Ex - Partner im besagten Zeitraum bedürftig werden sollte und Sozialleistungen beantragen müsste, dann wird der freiwillige Verzicht wohl nichts mehr wert sein.