Nachehelicher Unterhalt?
Hallo:)
Unsere Scheidung steht im Raume. Ich bin ehrlich gesagt auch froh wenn es endlich vorbei ist.
Wir verstehen uns mittlerweile ziemlich gut, und ich kümmere mich um mein Kind, was ja selbstverständlich sein sollte:)
Zahle Unterhalt für Frau (Trennungsunterhalt), und natürlich auch Kindesunterhalt.
Meine Ex Frau hatte mir zugesichert auf den nachehelichen Unterhalt zu verzichten. Auf den Trennungsunterhalt konnte sie ja nicht verzichten, da dieser ja gezahlt werden MUSS… Bis zur rechtskräftigen Scheidung.
Frage: Muss der Verzicht des nachehelichen Unterhalts der Ehefrau zwingend notariell festgehalten werden?
Wir sind uns schließlich einig, und wollen die Kosten so gering wie möglich halten.
Oder legt das Gericht von vornherein den nachehelichen Unterhalt fest, ohne vorher auf unsere Einigung einzugehen?
Wäre lieb wenn mich jemand unterstützen könnte, und vielleicht weitere Fragen von mir beantworten kann:)
Vielen Dank!
4 Antworten
Solange die Ehe noch nicht geschieden ist, kann ein Unterhaltsverzicht nur durch eine notarielle Vereinbarung erfolgen. Alles andere wäre unwirksam.
Nachdem die Scheidung "durch ist", reicht für den Verzicht eine einfache schriftliche Vereinbarung der Eheleute untereinander.
So ist es. Was aber nicht bedeutet, das kein Unterhalt geschuldet wird. Sondern nur, dass das Gericht darüber (noch) keine Entscheidung getroffen hat.
Mit welcher Begründung sollte ihr denn nachehelicher Unterhalt zustehen? Weil das Kind noch keine 3 Jahre alt ist? Dann wäre es Betreuungsunterhalt, der ihr zusteht.
Ist das Kind älter, dann ist sie verpflichtet, ihren Unterhalt selbst zu bestreiten, da gibt es wenige Ausnahmen, unter denen nachehelicher Unterhalt zu leisten ist.
Der Verzicht des nachehelichen Unterhalts der Ehefrau wird im Gerichtsurteil verschriftlicht.
Also kommen diese Fragen bei dem Scheidungstermin auf den „Tisch“? Bin finanziell ziemlich ausgebrannt, und kann mir keinen Notar leisten. Klingt vielleicht blöd, aber das Thema frisst mich finanziell ziemlich auf:(
Nein. Der Unterhalt ist nicht Gegenstand des Scheidungsverfahrens, solange nicht einer der Eheleute ausdrücklich beantragt, den Unterhalt mit zu regeln.
der nacheheliche Unterhalt wird vom Gericht also gar nicht festgelegt beim Scheidungstermin? Muss er also gesondert von der Frau beantragt werden?
.. solange ihr euch einig seid, würde ich dir raten, alles en Detail schriftlich zu vereinbaren.
Wenn ich da an facebook denke, die meisten alleinerziehenden Frauen liegen im Streit mit ihren EX ... endlose jahrzehntelange Streits ...
Vielen Dank für die Hilfe.
Ich habe gelesen, dass der nacheheliche Unterhalt gesondert zu der Scheidung beantragt werden muss.
Quasi ein gesondertes Verfahren.
Geschieht dies nicht, also kein Antrag auf Festsetzung des nachehel. Unterhalts, werden nach der Scheidung auch keine weiteren Unterhaltsforderungen vom Gericht festgelegt?
Scheidung und fertig?