Wie kann ich Trennungsunterhalt aussergerichtlich vereinbaren?
Mein Nochmann und ich haben uns untereinander geeinigt und einen Unterhalt, unabhängig von einer etwaigen Scheidung in der Zeit, für eine bestimmte Dauer und Höhe abgesprochen. Nun meine Frage: habe immer noch Angst, dass er sich nicht zuverlässig an unsere Vereinbarung hält, kann mir jemand einen Link im Netz nennen, was alles in dieser Vereinbarung stehen muss? Oder muss ich dazu zum Notar bzw. Rechtsanwalt?
3 Antworten
Hallo sansibar32431
Wenn ihr noch miteinander redet und euch vom Konsens darüber bereits zum Unterhalt verständigen konntet, dann schreibst es doch zunächst auf was du als regelungsbedürftig empfindest und dein „Nochmann“ sollte gleiches machen.
Anschließend setzt man sich vernünftig zusammen und fertigt daraus am heimischen PC eine Vereinbarung, die von beiden Seiten handschriftlich unterzeichnet wird.
Wenn angenommen dein „Nochmann“ im späteren Leben sich nicht an die Vereinbarung hält, dann gehst du damit zum Gericht.
Im übrigem haste hier bereits einen Punkt für deine zu fertigen Vereinbarung geliefert, denn logischerweise muss auch vereinbart werden, was es für Folgen hat diese nicht einzuhalten.
Um auf der ganz sicheren Seite zu sein, könntest du deinen „Nochmann“ mal ansprechen, was er denn von einer notariellen Beurkundung der getroffenen Vereinbarung hält.
ich würde sowas keineswegs untereinander regeln... nen anwalt sollte da zwingend zu rate gezogen werden, denn der ist dann sehr hilfreich, wenn es darum geht, die höhe usw..festzusetzen!!
Kannst'ja da rein gucken ; http://www.scheidung-clevergestalten.de/az/ehegattenunterhalt.php