Umgangsrecht mit Enkelkinder?

6 Antworten

den umgang verbieten kann euch natürlich, wenn ihr dem kindeswohl im wege steht oder den familienfrieden stört.

ihr könnt umgangsrecht einklagen, wenn eine gute bindung besteht und es dem kindeswohl gut tut. für einige stunden im monat könnt ihr die kinder dann sehen.

Grosseltern können nur ein Umgangsrecht erwirken, wenn sie nachweislich eine enge Bindung bzw. Betreuungsposition inne hatten.

Das Kindeswohl geht vor, wenn Grosseltern sich gegen die Eltern stellen haben sie schon verloren.

Großeltern haben keinerlei justiziablen Rechte auf den Umgang mit den Enkeln. Es müsste schon die Kindeswohlgefährdung zum Tragen kommen ...

Aber bei einer derart grundlegenden Frage hat die Mutter auch ein Wörtchen mitzureden, soll heissen, dass entscheidet der Schwiegersohn nicht alleine.

markusher  15.09.2018, 21:44

sie haben gerichtlich durchsetzbares umgangsrecht, wenn es dem kindeswohl dient.

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iQMastermind69  15.09.2018, 21:49
@markusher

Ja, stimmt ... aber aus der bloßen Tatsache der Großelternschaft heraus nicht. Gebe zu, meinerseits unglücklich formuliert.

Nur ist wohl Realität, dass, wenn Eltern & Großeltern in dieser Frage schon derart zerstritten sind und den Gang zum Gericht wählen, das Kind wohl zwangsläufig in einen, seinem Wohl abträglichen Loyalitätskonflikt kommt.

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Menuett  15.09.2018, 22:31
@iQMastermind69

Nur, wenn die beteiligten Parteien das Kind über den Gang zu Gericht informieren.

Sonst weiß das Kind nix davon.

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Menuett  15.09.2018, 22:30
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1685 Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen

(1) Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.

(2) Gleiches gilt für enge Bezugspersonen des Kindes, wenn diese für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben (sozial-familiäre Beziehung). Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Person mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat.

(3) § 1684 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend. Eine Umgangspflegschaft nach § 1684 Abs. 3 Satz 3 bis 5 kann das Familiengericht nur anordnen, wenn die Voraussetzungen des § 1666 Abs. 1 erfüllt sind.

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Droh ihm, ihn zu enterben. 😉😊😂😇 Ist schwierig bei Enkeln. Früher gab es die Grossfamilie, da war für alle gesorgt. Ich bin auch 6 fache Oma, hab aber selber viel um die Ohren und sehe alle eigentlich nur bei Festen. Die kriegen schon alles gut ohne mich hin. Ich hatte Kinder für mich fast alleine mit voller Verantwortung 20 Jahre lang auch ernähren. Ich schau mir jetzt lieber alles aus der Entfernung an. Ich hab noch viiieeel Lebenssinn, keine Langeweile.

Ihr könnt das Umgangsrecht einklagen. Habe ich erfolgreich gemacht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – mehrfache Mutter und Oma
Lihpina 
Fragesteller
 15.09.2018, 21:46

Das beruhigt mich sehr. Danke

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