Umgangsrecht aggressiver Vater?
Hallo,
Es geht um meinen 7 Monate alten Sohn. Den einen Tag als der Vater ihn abholen wollte wurde er sauer und drohte mir Schläge, kopfnüsse ect. an. Unteranderem sagte er "ich mach dich kaputt"(alles warend ich den kleinen auf dem Arm hatte). Den Nachmittag war ich noch bei der Polizei und habe Anzeige erstattet wegen Beleidigung, Drohung und Nötigung da er sich in die Tür stellte. Hausverbot hat er auch bekommen. Ich habe dann eine Pause des Umgangs mit meiner Anwältin zusammen besprochen. Nun hatten wir ein Gespräch beim Jugendamt. Und ja was soll ich sagen meine Meinung zählt überhaupt nicht und anscheinend das Kindeswohl auch nicht. Nach der Pause ging der Umgang ganz normal weiter da der Vater sich anscheinend so verhalten darf und es okay ist. Beim Gespräch habe ich gesagt das der kleine wenn sein Vater ihn Abends um 19 Uhr bringt unruhig ist und ich ihn erst gegen halb 10 ins Bett bekomme. Was meiner Meinung nach zu spät ist. (Dienstag 15.30-19.00, Donnerstag 15.30-19.00, sowie sonntags 4stunden hat er ihn bei sich) Ende vom Lied er bringt ihn nun um 18.30 und weil ihm ja eine Stunde in der Woche fehlt hat er nun 2 Stunden am Wochenende dazu bekommen also 9-15 Uhr.
Nun meine Frage ist es normal das meine Meinung nicht zählt und das der kleine total unruhig ist? Ich versteh das alles nicht. Wenn ich als Mutter mich so verhalten würde wie er hatte ich richtig Probleme aber er als Vater darf sich alles erlauben? (Ich habe alleiniges Sorgerecht)
LG nik
5 Antworten
Auch wenn es schwer fällt, aber du musst klar unterscheiden: auf der einen Seite das Kind, wo dem Kindsvater ein Umgangsrecht zusteht und auf der anderen Seite Du, mit der er sich nicht versteht und Drohungen ausstößt.
Und 19:00 h ist eine normale Zeit. Du musst dann zusehen das Kind zur Ruhe zu bringen. Also Abends etwas beruhigendes machen wie ein entspannendes Bad, eine Gute - Nacht - Geschichte vorlesen usw.
Das Kind spürt im übrigen auch die Anspannung zwischen euch. Auch das kann die Unruhe fördern. Es bringt also nichts sich aufzuregen, sondern du wirst mit den Gegebenheiten leben müssen. Und Kinder die noch so jung sind, sind in der Regel Abends auch müde. Also kann die Unruhe auch andere Ursachen haben. Das solltest du mal mit dem Kinderarzt abklären.
Und natürlich ist der Ablauf beim Vater ein anderer bei dir. Dein Kind wird sich daran gewöhnen.
Ich kann dich als Mutter ja durchaus verstehen. Nur das Recht des Vaters auf Umgang wirst du nicht beschneiden können weil das Kind Abends "unruhig" ist oder du Stress mit dem Kindsvater hast.
Hier noch ein paar Einschlaftipps und Tipps zur Beruhigung des Kindes:
https://www.swissmom.ch/de/kind/schlafen/ruhe-im-kinderzimmer-19065
Natürlich zählt deine Meinung.
Aber eine Drohung reicht eben noch nicht für völligen Kindsentzug, da muss er schon mehr machen.
Dass das Kind unruhig ist, ist auch kein Argument, Grund dafür hat der Kleine alleine durch den Wechsel der Bezugsperson genug. Du müsstest schon Misshandlung nachweisen oder Kindsgefährdung.
Aber ich muss sagen ich finds extrem, dass der Vater nicht nur ein Besuchsrecht hat, sondern den kleinen so jung mit nehmen darf ohne Aufsichtsperson.
Schlimme Sache.
er bringt ihn ja nicht spät. 19 uhr ist eine normale zeit. besser wäre das kind bleibt dann eben über nacht beim vater. der bringt es eben am nächsten nachmittag vorbei.
Du widersprichst dich.
Für das Kind ist es spät, nicht den Vater.
Und ein Baby braucht seine Mutter, das kann nicht über Nacht weg sein oder sollte es nicht, wenn es vermeidbar ist. Siehe Thema stillen.
ein baby braucht seine eltern und der vater ist genauso bezugsperson wie mutti. das thema stillen ist in dem alter völlig uninteressant. und natürlich sollte es übernacht beim vater bleiben. sogar so oft wie möglich
Finde ich auch ziemlich komisch. Mit 7 Monaten sollte noch gestillt werden. Bei der langen Abwesenheit?
Leider kann der Vater die Mutter auch schwer misshandelt haben - das Umgangsrecht bleibt in der Regel. Gibt mehrere Dokus über dieses Problem. Nur wenn der Vater dem Kind was antut hat das Auswirkungen.
mit 7 monaten muss nicht mehr gestillt werden. das kind wird dann schon seit längerer zeit mit beikost und flasche ernährt.
Selbstverständlich. Die Stillempfehlung liegt (in Industrienationen) bei mindestens 2 Jahren. Und Beikost erst ab 6 Monaten. Beikost hat seinen Namen von "bei" - also neben dem Stillen, das die Grundlage bildet, wird beigefüttert.
nö. empfohlen wird beikost ab ca. 4 monate. dazu gibts flasche. kein normaler mensch würde ein kind 2 jahre stillen. das ist schon krank
Nein das ist normal. Mindestens aber bis 12 Monate. Mit 7 jedenfals ganz sicher noch nicht.
max. ist 6 monate, danach ist stillen nicht mehr sinnvoll. bis 12 monate macht heute kein normaler mensch mehr. da gehen die kinder in der regel in den kindergarten und trinken aus dem becher
nö. empfohlen wird beikost ab ca. 4 monate.
Nein die 4-Monatsgrenze bedeutet, dass der Körper in der Regel bereit ist mit Beikost klarzukommen. Es ist der frühest mögliche Zeitpunkt für Zufütterung mit Beikost. Die WHO empfiehlt Beikost erst ab dem 6 Monat.
dazu gibts flasche. kein normaler mensch würde ein kind 2 jahre stillen. das ist schon krank
Die WHO empfiehlt Stillen mindestens 2 Jahre. Länger ist allerdings besser für die Gesundheit und die Entwicklung des Kindes. Außer in einigen Industrienationen ist das frühe Abstillen absolut unnormal. Und laut einer unglaublichen Fülle an sehr guten Studien auch gesundheitsschädlich und entwicklungshemmend für das Kind.
nein ab 4 monaten und ab da ändert sich der essenplan eben. normaler umgang ist von anfang an möglich.
der vater hat das recht auf umgang:
- 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung
- jedes zweite wochenende von fr-so
- hälftige ferien und feiertage
- 3 wochen urlaub
sind so der mindestunterhalt. da er dem kind nichts getan hat, hat er diesen umgang und du solltest dringend den anwalt wechseln, deine ist eine nullnummer. umgang zu fördern ist deine pflicht, mehr wird von dir nicht verlangt. übergib kind und gepackte tasche dem kv beim umgang und schließ dann die tür
dein derzeitiges noch alleiniges sorgerecht spielt dabei überhaupt keine rolle. während des umgangs entscheidet kv alle dinge des kindes mit seiner alleinigen alltagssorge.
gemeinsames sorgerecht ist recht des vaters und das kann er sich problemlos jederzeit einholen oder wenn notwendig einklagen.
Was heißt denn unruhig sein? Warum denkst du sollte das ein Problem sein? Denkst du es geht für den Sohn eine Gefahr von dem Vater aus?
Ich bekomme ihn Abends nicht ins Bett auch wenn er extrem müde ist. Halt erst so spät. Sonntag Nachmittag war ich mit dem kleinen und einer Freundin am Strand das habe ich dann abgebrochen da der kleine total unruhig und weinerlich war. Nach dem er ja am Vormittag bei ihm war. In den zwei Wochen Pause waren keine Probleme mit dem kleinen.
Ich weiß nicht ob von ihm eine Gefahr aus geht aber ich habe Angst vor ihm. Ich Frage mich nur ob er sich alles erlauben darf ? Und noch mehr Stunden obendrauf bekommt. Weißt du was ich meine? Ich weiß nicht was er die Stunden 3x die Woche mit dem kleinen macht. Bisschen Angst davor das er bei dem kleinen auch mal so sauer wird hab ich.
Das Problem ist, dass auch offensiv gewalttätigen Männern grundsätzlich das Umgangsrecht nicht verwehrt wird. Es gibt den weit verbreiteten Grundsatz, dass Männer auch nach der Trennung nicht um ihre Kinder kämpfen müssen sollen. Was teilweise so in der Vergangenheit passiert ist, weil Frauen den Kontakt erschwert haben. Hier sollten die Rechte der Männer gestärkt werden. Was ansich nicht verkehrt ist. Dabei vergaß man aber offensichtlich die Problematik bei gewalttätigen Männern mit zu bedenken. Jetzt gibt es eine unerträgliche Lücke.
Opfer häuslicher Gewalt müssen mit ihrem Peiniger den Umgang mit den Kindern über die Bühne bringen. Auch die Frage nach den Gefahren für die Kinder wird aktuell nicht gestellt.
Bei einigen Frauen sicherlich auch richtig das die Männerrechte gestärkt werden. Aber man muss ja auch den Einzelfall sehen. Seit der Trennung sieht er sein Kind regelmäßig 3 Mal die Woche. Ich stehe ihm nicht im Weg. Also muss ich das nun so weiter akzeptieren und weiterhin Angst vor ihm haben? Das kann doch nicht richtig sein...
Er kann trotz seiner Aggressionen dir gegenüber ein guter Vater sein. Das solltest du halt im Blick haben.
Kannst du für die Übergaben vielleicht Unterstützung organisieren, damit du dich sicher fühlst? Eine Freundin oder jemand aus der Familie?
Läuft gegen ihn ein Strafverfahren? Es wäre gut, wenn er dafür seine Strafe bekommt, damit das nicht völlig ungesühnt bleibt, was er gemacht hat.
Er war noch nie so. Deswegen Überfort es mich auch so, das er so sein kann.
Naja die Arbeiten halt alle und dann bräuchte ich 6x die Woche jemanden...
Ja das Verfahren läuft aber noch habe ich keinen Bescheid bekommen ob es eingestellt wird oder noch was nach kommt. Ich weiß nur das er bei der Polizei war und seine Aussage gemacht hat. Und laut seiner Aussage der Polizist ja Verständis für ihn hatte. Er verdreht halt immer alles so das er gut da steht. Was er nicht weiß ich habe seinen kompletten Ausraster als Audio auf meinem Handy.
Was die Polizei denkt ist gleichgültig. Mach dich nicht selbst klein. Er will genau das mit solchen Sprüchen erreichen. Wenn du klein bist, wirst du auch nicht überzeugend argumentieren können.
ich habe seinen kompletten Ausraster als Audio auf meinem Handy.
gut gemacht. Auch die Anzeige hilft.
Du solltest keine Angst vor ihm haben, noch ein solcher Ausraster und ER bekommt richtig Aerger. Das weiss er. Organisier dir einen Pfefferspray und geh ins Selbstverteidigung. Dein Kind darf deine Angst nicht spüren und er schon gar nicht.
Das Versuche ich ja aber er dreht alles und versucht alles damit ich schlecht da stehe. Und anscheinend bekommt er es auch hin. Wie beim Gespräch mit dem jugendamt. Ich weiß einfach nicht was ich noch machen soll... Er ist falsch und lügt nicht ich.
nu fahr mal wieder runter. es gibt keinen grund große diskussionen bei den kindsübergaben zu führen. drück ihm kind und gepackte tasche in die hand und mach die tür zu.
diese audio hast du mit seiner genehmigung gemacht? wenn nicht, machst du dich strafbar und solltest das löschen. es ist für nichts relevant und schon garnicht für seinen umgang den er hat-.
Beim Jugendamt wird kein Umgang angeordnet (das kann nur ein Gericht).
Beim Jugendamt wird lediglich versucht, dass die Eltern sich einvernehmlich auf eine Umgangsregelung einigen.
Naja so richtig zählt meinen Meinung nicht. Hatte drum gebeten das es in der Woche nicht so spät ist mit dem wieder bringen. Diese halbe Stunde nun früher ist lächerlich und bringt nichts. Ich finde es auch zu viel für so ein kleines Kind aber auf mich hört leider keiner. Und nach dem Vorfall jetzt bekommt er sogar noch mehr Zeit.
Das passt halt einfach alles nicht zusammen...