Sachbearbeiter wechseln?

2 Antworten

der vater hat das recht auf umgang:

  • 2-3 nachmittage mit einer übernachtung
  • jedes zweite wochenende von fr-so
  • hälftige ferien und feiertage
  • 3 wochen urlaub

verfasse eine umgangsvereinbarung in form eines kalenders und trage dort die tage des kv ein. pack zur übergabe die sachen des kindes fertig und übergib es dem vater. er bringt nach dem umgang das kind zurück.

du hast bei den umgängen nichts zu suchen. der vater sollte seinen umgängen allein nachkommen. das kind merkt dsa du unwillig bist und ist dadurch natürlich aufgewühlt und schreit. daher solltest du nicht dabei sein. der vater kommt gut allein zurecht. für begleiteten umgang gibt es keinen grund. der sb hat also nicht unrecht.

Du kannst dich über die Jugendamtsmitarbeiterin beschwerden und um einen Sachbearbeiterwechsel bitten.

Am besten fragst du sie, wer ihre Chefin ist und schickst die Beschwerde dann direkt dorthin.

Ob deiner Bitte stattgegeben wird, kann ich dir allerdings nicht versprechen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)