UG Gründung, geringes Stammkapital, Geschäftsausgaben mit Privatkonto begleichen?
Hallo zusammen,
ich beschäftige mich seit Wochen mit der Gründung einer UG, habe aber bis heute eine wesentliche Sache zum Stammkapital und Firmenkontobewegungen nicht verstanden und finde absolut nirgends eine Antwort.
Ich steh da irgendwie völlig auf dem Schlauch. Mir ist immer noch nicht verständlich wie das Stammkapital von normalen Einlagen zu trennen ist. Sagen wir ich gehe zum Notar zur Gründung, im Anschluss gehe ich zur Bank, zahle 1000€ ein und der Notar erledigt die Eintragung ins HR etc. Jetzt habe ich aber ja nur 1000€ auf dem Firmenkonto wovon ich auch noch den Notar und andere Gründungskosten bezahlen werde.
Nehmen wir an ich möchte nach der Gründung Waren über 3000€ kaufen, kann ich im Anschluss einfach Geld von meinem Privatkonto auf das Firmenkonto überweisen oder gilt das dann als Geschäftsumsatz oder Darlehen? Müsste ich dann theoretisch erst mal Warenbestellungen über mein Privatkonto abwickeln? Was ja wiederum nicht richtig sein kann, weil ich ja eigentlich als UG handel betreibe.
Wäre super wenn sich hier jemand findet der diesen Prozess vielleicht schon durchlebt hat und mir da auf die Sprünge helfen könnte bevor ich zum Notar renne.
Vielen Dank!
3 Antworten
Also du hast kaufmännische Begriffe nicht verstanden.
Bevor ich antworte möchte ich dir empfehlen bei deiner Stadt nachzusehen, es gibt überall sogenannte Gründerlehrgänge bei denen du etwas beigebracht bekommst, für dich interessant sind auch steuerrechtliche Bestimmungen. Die IHK ist die beste Adresse dafür.
Wenn du für 3000 Euro Waren kaufst hast du bei deiner UG keine Überschuldung vorgenommen. Du hast ja 3000 Euro als Warenwert. Die sind in der Buchhaltung als + verzeichnet, du weisst dass du buchführen musst. Daher ist dein Konto zwar in den miesen, du hast aber immer noch +.
Aber wenn du durch Verluste die UG ins minus bringst und das nicht privat ausgleichst kann es Probleme geben. Das ist allerdings zu umfangreich. Mach den Gründerlehrgang, der ist nicht zu teuer.
Nur ein Beispiel
Ok. Das hatte ich dann nicht so verstanden. Das Problem bei der UG ist, dass du recht schnell im Bereich der Überschuldung landen kannst und dann verpflichtet bist Konkurs anzumelden.
Derartige Personengesellschaften sind im Grunde gut geeignet das persönliche finanzielle Risiko einzugrenzen. Auf der anderen Seite ist es jedoch so, dass durch diverse strafrechtlich relevante Nebengesetze, beispielhaft sei Buchführungspflicht erwähnt etc., man sich schnell auch die Finger verbrenen kann.
Ich hatte einfach gedacht, du ziehst die Einkäufe als minus auf dem Konto ab und vergisst den Warenwert.
Also, ich würde das von dir persönlich eingebrachte Geld auch nicht "schenken" sondern mit einem von dir aufgesetzten Schriftstück als "Darlehen ohne Verzinsung" der UG leihen. Aber derartige Fragen kannst du dann beim Lehrgang beantwortet bekommen.
Viel Glück
Geld was in die UG eingezahlt wird, wird automatisch zu Kapital der Gesellschaft.
Nicht jedoch zum Stammkapital.
Willst Du die Option offenhalten dieses Geld später wieder steuerneutral aus der Gesellschaft zu entnehmen müsstest Du dies von vornherein als Darlehen deklarieren. Das führt allerdings zu einer Erhöhung des Fremdkapitals
Wenn du das Firmenkonto hast, kannst du dort doch soviel einzahlen, wie du möchtest. Die Einzahlung hat ja nichts mit dem Stammkapital zu tun. Du kannst also sagen, dass dein Stammkapital 1.000 EUR beträgt, zahlst aber z. B. 5.000 EUR auf das Konto.
Wenn du was von deinem Privatkonto auf das Firmenkonto überweist, gilt das nicht als Umsatz - das ist eine Privateinlage und diese ist geschäftsneutral.
Vielen Dank erstmal. Das wäre dann zeitlich unabhängig? Also ich könnte, wann auch immer ich will, zusätzliche Einzahlungen leisten und es würde immer als geschäftsneutrale Privateinlage gelten?
Ich hatte mich da eben bisschen missverständlich ausgedrückt, weil es das Wort "Privateinlage" in dem Sinne in einer GmbH/uG nicht gibt. Den Tatbestand aber schon, das wird dann über ein Gesellschafter-Verrechnungskonto gebucht.
Die Alternative ist, wie du es schon sagst, es als Darlehen zu buchen. Ein Darlehen ist ja (bis auf evtl. anfallende Zinsen) auch gewinnneutral.
Vielen Dank erstmal für den Tipp mit dem Lehrgang, in der Nähe wäre das hier:
https://www.ihk-koeln.de/L0090017002.AxCMS
Da werde ich mich mal anmelden!
Aber, in wieweit Würfel ich denn kaufmännische Begriffe durcheinander? Was du beschreibst ist doch ein ganz normaler Aktivtausch.
Meine Frage bezieht sich ja ausschließlich auf das Einzahlen von Privatvermögen auf das Geschäftskonto. Ich kann ja keine Waren kaufen, wenn ich gar keine finanziellen Mittel habe. Die möchte ich ja vom Privatkonto zuführen. Glaube Nightlover70 hat es schon soweit beschrieben. Ich kann das Geld überweisen, darf es aber nicht mehr einfach entnehmen. Weiß aber noch immer nicht zu 100% wie ich es zu buchen hätte.