Über Schule versichert?
Wenn man zB seine Busfahrkarte, die man von der Schule bekommt, verloren oder vergessen hat und der busfahrer dann geld verlangt wie ist das gesetzlich geregelt? gibt‘s da überhaupt eine regel dazu also ob man bezahlen muss oder muss man wegen der schule nicht?
3 Antworten
Wenn du die busfahrkarte nicht vorzeigst, kann der fahrer ja nicht wissen, ob du eine bestitzt und das vom landkreis bezahlt wird. Wenn du sie verloren hast kannst du dir eine vorläufige in deiner schule holen und diese dann benutzen. Aber der busfahrer muss etwas sehen. Wenn nicht, muss er dich nicht kostenlos mitnehmen.
Das zahlt man selbst, dafür gibt es keine Versicherung.
Selbstverständlich musst Du in die Schule.
Wenn du keinen Fahrausweis hast, musst du einen kaufen. Der Busfahrer ist diesbezüglich im Recht.