Türe in Mietwohnung reparieren (lassen)?

1 Antwort

Du wirst eines Tages die Wohnung, abgesehen von normalen Gebrauchsspuren, so übergeben müssen, wie du sie einst übernommen hattest.

Wenn das Türglas durch Unachtsamkeit kaputt gegangen ist, bist du in der Pflicht dies zu beheben. Eine Glasscheibe vom Glaser neu einzusetzen zu lassen, ist unkomplizierter und billiger als eine ganze Tür. Du kannst dir Angebote einholen oder hast sogar eine Glasversicherung. Belässt du es unrepariert, kann die Rechnung vom Vermieter später wesentlich heftiger ausfallen. Mit Renovierungszustand bei Einzug hat das Ganze nichts zu tun.