Türe in Mietwohnung reparieren (lassen)?
Hallo,
ich lebe in einer Mietwohnung und mir ist das Glas einer Zimmertür (Eine Holztür und in der Mitte sind 4 kleine Milchgläser eingebaut) kaputt gegangen.
Die Wohnung haben wir damals in einem unrenovierten Zustand übergeben bekommen.
Frage:
Wie gehe ich vor? Muss der Mieter die Tür ersetzen, muss ich die Tür ersetzen oder muss weder ich noch der Vermieter irgendwas machen (theoretisch) und wenn ich ausziehe ist da halt ein Loch (dadurch dass die Wohnung unrenoviert übergeben wurde, bin ich nicht in der Pflicht sie zu erneuern)
1 Antwort
Du wirst eines Tages die Wohnung, abgesehen von normalen Gebrauchsspuren, so übergeben müssen, wie du sie einst übernommen hattest.
Wenn das Türglas durch Unachtsamkeit kaputt gegangen ist, bist du in der Pflicht dies zu beheben. Eine Glasscheibe vom Glaser neu einzusetzen zu lassen, ist unkomplizierter und billiger als eine ganze Tür. Du kannst dir Angebote einholen oder hast sogar eine Glasversicherung. Belässt du es unrepariert, kann die Rechnung vom Vermieter später wesentlich heftiger ausfallen. Mit Renovierungszustand bei Einzug hat das Ganze nichts zu tun.