Testament?

6 Antworten

Dann haben Tante und Onkel den Notar betrogen. Das vorhandene Vermögen ist allein für die Berechnung der Notarkosten interessant- wenn ich es richtig in Erinnerung habe, versichern sie in dem Testament auch die Richtigkeit ihrer Angaben. Fällt es dem Notar wodurch auch immer noch auf - kann er die Differenz für seine Kosten nachfordern

Ansonsten muss das Vermögen im Testament nicht erwähnt werden.

Dann hätten sie das Testament auch privat erstellen können und einfach in die Verwahrung bei Gericht geben.

Als Erbe - bekommst du allerdings keine Abschrift bei Erstellung eines Testament. Wenn die Testierenden dies wünschen - können sie dir eine Kopie geben, müssen aber nicht.

Sofern das Testament bis zum Erbfall nicht geändert wird: erbst du was nach dem Tod von Onkel und Tante noch über ist. Für dich dürfte dies keine Auswirkungen haben.

Vielleicht kennst du aktuell auch einfach nicht den noch vorhandenen Schuldenberg ;)

Wenn du Alleinerbe bist, und es keine Kinder gibt, die Pflichtteilsberechtigt sind, musst du einen Erbschein beantragen und kannst über alles verfügen. Egal ob der Wert des Erbes seit Testamentserstellung gestiegen oder gesunken ist.

Später wird das Finanzamt von dir wissen wollen, was genau du geerbt hast.
Bei Bankguthaben und Depots zählt der Wert zum Todestag, den die Banken auch dem FA übermitteln müssen. Bei Immobilien wird ein Schätzwert festgelegt. Und bei Hausrat gibt es hohe Freibeträge.

Im Erbfall bekommst Du alles.
Allerdings bist Du verpflichtet:
a) Erbschaftsteuer zu zahlen (der Freibetrag für Nichten/Neffen ist arg niedrig) und das Finanzamt rechtzeitig über den Erbfall zu informieren
b) allen weiteren Erben deren Pflichtteil auszubezahlen, sobald (und falls!) sie das von Dir fordern.
c) eventuell zusätzlich existierende Vermächtnisse aus der Erbmasse zu erfüllen (z.B.: "Meiner Putzfrau soll ein zweiwöchiger Mallorcaurlaub bezahlt werden und die Nachbarstochter Anna bekommt monatlich 1000 € Studienbeihilfe.")

Die Anspruchsberechtigten aus b) und c) können Ihre Ansprüche gegen Dich auch gerichtlich geltend machen, falls Ihr Euch nicht anders einigt. Die aus a) sowieso.

Eigentlich ist es ja eher umgekehrt:

Hohes Aktivvermögen, noch höhere Schulen = kein tatsächliches Vermögen bzw. Schulden.

Im Erbfall nimmst du das Erbe an, oder schlägst es aus. Dann bekommst du halt das was an Vermögen da ist, oder halt das was übrig ist incl. der Schulden.

Es ist egal, was im Testament steht. Erben kannst du nur, was bei Tedesfall noch da ist. Also, wenn da drin steht du erbst 100.000 EUR, es sind aber nur noch 500 EUR da, dann erbst du nur die 500 EUR.

Wenn mehr da ist, erbst du mehr, außer es ist anders im Testament angegeben. Wenn da steht, du erbst als Alleinerbe alles, und zwar 100.000 EUR, und es sind keine anderen Erben da, dann erbst du alles. Wenn noch erben mit Pflichtteilanspruch da sind, dann erben sie auch etwas.

Es kann auch ein Betrug dem Notar gegenüber gewesen sein, um seine Gebühren zu senken.