Stuhl kaputt in der Schule?

12 Antworten

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Nur bei mutwilliger oder bösartiger Beschädigung oder Zerstörung kannst du (oder deine Eltern) belangt werden.

Bein einer "bestimmungsgerechten Nutzung" kannst du nicht zur Rechenschaft gezogen werden.

Hier wäre im Umkehrschluss sogar zu prüfen, ob du dich dabei nicht verletzt hast oder verletzt haben könntest. So ist es von der Schule fahrlässig oder zumindest nachlässig einen defekten Stuhl im Umlauf zu haben. Solche Mängel müssen sofort an den Sicherheitsbeauftragten der Schule gemeldet werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Planung/Gestaltung Büros Schulen Sitzmöbel Stauraum

Nicht die Lehrerin entscheidet ob Du den Stuhl bezahlen mußt, sondern die Schulverwaltung. Die dürfte sich besser in solchen Sachen auskennen als die Lehrerin.

Da du den Stuhl nicht mit Absicht kaputt gemacht hast, musst du ihn mit Sicherheit auch nicht bezahlen. Erkläre deiner Lehrerin, was es mit dem Stuhl auf sich hatte und gut ist.

Abgesehen davon, dass Du das nicht bezahlen musst, weil das - wenn überhaupt - ein Fall für die Versicherungen ist: Wenn ihr wisst, dass der Stuhl kaputt ist, warum habt ihr nicht schon längst darauf hingewiesen?