Was soll rückwirkend denn heißen?
Innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist darf man Ansprüche geltend machen.
Nur bei den Sparkassen sollte man sich überhaupt nichts erhoffen. Mit ungeheurer Arroganz ebenso gesegnet wie mit Milliardenetats scheuen Sparkassen keinen Rechtsstreit.
Eher könnte man einem Krokodil oder einem Piranha seine Beute entreißen als einer Sparkasse.