Studium frist Prüfungen (Übergangsregeln)?
Zu mir: Ich bin gerade im 2. Semester im Studium und habe bald Prüfungen. Habe mich im 1. Semester nicht angestrengt und einige Prüfungen nicht mitgeschrieben oder nicht bestanden (also keine). Im 2. Semester habe ich auch nichts gemacht und werde die meisten Prüfungen nicht mitschreiben.Will mich jedoch ab dem 3. Semester anstrengend und teilnehmen. Meine Frage: Ich habe mir die Prüfungsordnung durchgelesen und da stand folgendsn:
''Der Anspruch auf Prüfungen erlischt aspätestens zu folgenden Zeitpunkten:
- für das 1. und 2. Studiensemester am 30.09.2023
- für das 3. und 4. Studiensemester am 30.09.2024
- ........''
Also muss ich spätestens bis zum 30.09.2023, also in diesem 1 Jahr die Prüfungen von den 2 Semestern bestehen, sonst fliege ich raus?
1 Antwort
Nicht in diesem Jahr - wir haben 2022! Du hast (zumindest nach deinen Angaben) jetzt noch 14,5 Monate, um die Prüfungen der ersten beiden Semester abzulegen und dann noch mal 12 Monate, um die Prüfungen des 3. und 4. Semesters abzulegen. Das sollte doch reichen. Oder hast Du falsche Jahreszahlen notiert?
Die Jahreszahlen sind richtig. Der ganze Text lautet so: „Für Studierende des Wirtschaftsingenieurwesen, die ihr Studium vor dem 01.10.2021 begonnen haben, behält die Anlage von 03.06.2020 ihre Gültigkeit. Der Studienplan (7 Semester) endet am 31.03.2024. Der Anspruch auf Prüfungen erlischt spätestens zu folgendem Zeitpunkt: ……….( dann der Text von oben). Für wen gelten die Fristen die ich bei meiner Frage genannt hatte?