Strafmaß bei unstrafmündigen Kind, das Halfter, Stricke& Fliegenmasken geklaut hat?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Strafmaß, keines! Es wird nichts mit bestrafen.

Das Kind könnte strafunmündig sein, jedoch deliktfähig. So muss es für die Schäden selber geradestehen. Hier wiederum kann es sehr teuer werden! Ab dem siebten Lebensjahr kann ein Kind für den Schaden geradestehen müssen.

So hat ein Jugendlicher bei uns zu Hause einen Mähdrescher "gestohlen". Wolle seinen Freunden zeigen wie man Mähdrescher fährt. Dabei ist leider nahezu Totalschaden entstanden.

Der hat einen Ferienjob bis zum Ende seiner Schulzeit gewonnen und arbeitet seine Schulden bei uns ab.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ausbildung Pferdewirt, ganzheitlicher Pferdetherapeut

In deinen letzten Fragen warst du ja noch 12 u. selbst das Kind... Dinge ändern sich ja manchmal viiiiiel schneller als einem lieb ist, nicht wahr... schwupp, erwachsen u. Mutter...

Strafunmündig heißt, du selbst kriegst von Gesetzes wegen keine Strafe.

Aber natürlich könnten deine Eltern für durch dich entstandenen Schaden zur Rechenschaft gezogen werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Pferdewirtschaftsmeisterin
NonNam  08.05.2022, 10:55

Eltern haften für ihre Kinder? Doch nun mit Sicherheit nicht.

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pony  08.05.2022, 13:36
@NonNam

doch.

für entstandene schäden haften sie.

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NonNam  08.05.2022, 13:40
@pony

Nö. Sippenhaftung ist lange abgeschafft.

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Hjalti  08.05.2022, 15:03
@NonNam

Die Geschädigten können auf zivilrechtlichem Weg gegen die Eltern vorgehen.

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NonNam  08.05.2022, 15:17
@Hjalti

Schlicht Nein. Ganz ausnahmsweise käme eine Haftung in Betracht, wenn da eine Aufsichtspflicht verletzt worden wäre. Aber das hier doch nun wirklich fernliegend. Das "Kind" haftet hier ganz simpel alleine.

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Hjalti  08.05.2022, 15:59
@NonNam

Schlicht ja. Geht ja gar nicht um die Aufsichtspflicht.

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NonNam  08.05.2022, 16:33
@Hjalti

Keine Lust mich zu streiten. Aber Eltern haften nunmal nicht für ihre Kinder. Glaub es oder lass es bleiben.

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Wenn sie nicht deliktsfähig ist, gibts kein Straßmaß. Wenn du fragst was DU machen solltest: Deine Tochter zu den Eigentümern begleiten, wo sie sich erst einmal ausgiebig entschuldigt und ihre Unterstützung die nächsten 2 Monate beim ausmisten bereit stellt.

pony  07.05.2022, 22:26
und ihre Unterstützung die nächsten 2 Monate beim ausmisten bereit stellt.

nein. besser nicht.

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DerCaveman  08.05.2022, 01:08
Wenn sie nicht deliktsfähig ist, gibts kein Straßmaß.

Deliktsfaehigkeit und Strafmuendigkeit haben nichts miteinander zu tun. Deliktsfaehig ist man ab 7, strafmuendig erst ab 14.

Ist die Taeterin also mindestens 7 aber noch keine 14, dann ist sie zwar deliktsfaehig, kann aber dennoch nicht bestraft werden (muss aber moeglicherweise den von ihr angerichteten Schaden ersetzen).

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Vor 20 Tagen warst du selbst noch 12 und jetzt hast du schon eine Tochter, die alt genug ist um Dinge zu entwenden? Bist du mit 6 schon schwanger gewesen oder wie geht das?

Wenn man schon klaut, dann kann man anonym im Internet wenigstens so ehrlich sein, von sich selbst zu sprechen. Also, dass das total sch**** von dir war, weißt du vermutlich selbst. Die Eigentümer der Sachen können und sollten zivilrechtlich gegen deine Eltern vorgehen und ihr werdet sicher Besuch vom Jugendamt bekommen.

Wenn du schlau bist, dann bringst du die Sachen zurück und entschuldigst dich bei den Eigentümern offen und ehrlich und versprichst, dass so etwas nie wieder vorkommen wird. Mit etwas Glück bringst du so wieder alles ins Reine.

Woher ich das weiß:Hobby – Ü20 Jahre Reit und Pferdeerfahrung, Haltung eigener Pferde

welche massnahmen die eltern des kindes erwarten, hängt vom alter der tochter und ihrer geistigen entwicklung ab. und davon, wie es ihr möglich war, die dinge zu entwenden.

und natürlich davon, wo die gestohlenen gegenstände sich zum zeitpunkt des diebstahls befanden. möglicherweise war es einbruch oder auch hausfriedensbruch.

vermutlich wird man den eltern eine erziehungshilfe und eine sozialarbeiterin des jugendamtes zur seite stellen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sachgerechter Umgang ist aktiver Tierschutz!