Ladendetektiv Anzeige bekommen?

6 Antworten

Dazu muss man schauen, wie sich Erpressung definiert. Das StGB sagt dazu in § 253

... wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen einen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern.

Das ist in dem Fall geschehen. (Mit dem kleinen Einwand, dass man die Aussage

Die Ware war beschädigt

noch verifizieren müsste. Wenn die Kinder die Ware beschädigt haben, sieht das schon wieder anders aus.

Aber, hier kommt das ins Spiel, was #OnePerson19 geschrieben hat. Es fehlt die Verwerflichkeit an der Geschichte. Die dürfte hier nicht gegeben sein.

Chiara1987 
Fragesteller
 25.03.2022, 18:32

Aso das mit der geschädigten Ware haben wir garnicht erwähnt.

Wir haben deswegen beim 1 Kind keine Anzeige gemacht, wo uns die Eltern gebittet haben.

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tinalisatina  25.03.2022, 18:38
@Chiara1987

Wer hat denn die Ware beschädigt?

Das ist doch die Frage.

Wenn es die Kinder waren, dann steht hier, neben der Anzeige, sowieso der Schadensersatz im Raum.

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Chiara1987 
Fragesteller
 25.03.2022, 18:41
@Chiara1987

Also die Verpackungen. Wir hätten es nicht wieder im Verkauf bringen können.

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tinalisatina  25.03.2022, 18:44
@Chiara1987

Dann wäre da, wie gesagt, eh der Schadensersatz denkbar (in dem Fall sowieso). Wobei das immer ein wenig schwierig ist mit aufgerissener Verpackung, es gibt da die komischsten Urteile ...).

In dem Fall kann man der Anzeige der Eltern relativ gelassen entgegensehen. Und natürlich die Anzeige wegen dem Diebstahl rauslassen. Plus dem Schadenersatz.

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Nichts wird da passieren, die hatten Gelegenheit ihren Diebstahl wiedergutzumachen, und haben davon keinen Gebrauch gemacht.

Und nun machen Sie eine Anzeige, weil sie über ihr eigenes Kind frustriert sind...

Da kann man mal sehen, was für asoziale Elemente es gibt.

Wenn die Polizei gerufen wurde, ist die Anzeige doch längst draussen. Und bei 2000 Euro wird die Staatsanwaltschaft in jedem Fall ermitteln.
Ihr könntet bestenfalls auf den Strafantrag verzichten.

Chiara1987 
Fragesteller
 25.03.2022, 20:10

Nein das stimmt nicht. Wir haben die Anzeige noch nicht gestellt gehabt, weil sie minderjährig waren

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NonNam  25.03.2022, 20:11
@Chiara1987

Wenn die Polizei da war, war das die Anzeige. Die muss nicht extra gestellt werden.

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Rein gar nichts kann da passieren.

Gar nichts, die Erfüllung des Straftatbestand scheitert schon an der Verwerflichkeit.

Chiara1987 
Fragesteller
 25.03.2022, 18:07

Was heißt das genau?

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OnePerson19  25.03.2022, 18:12
@Chiara1987

Der Straftatbestand der Erpressung nach §253 StGB hat in Abs. 2 eine sogenannte Verfwerflichkeitsklausel.

D.h. selbst wenn der objektive und subjektive Tatbestand erfüllt ist, muss es zwangsläufig auch als verwerflich angesehen werden. Das von dir geschilderte ist nicht verwerflich, schlussfolgernd kann es keine Strafbare Erpressung sein.

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