Ladendetektiv Anzeige bekommen?
Hallo ich bin eine ladendetektiven.
Zwei minderjährige Kinder von 14 und 15 Jahren haben Ware im Wert von 2000 Euro geklaut.
Polizei gerufen usw...
Wir waren noch am arbeiten um den Fall aufzunehmen für die Polizei, damit die Anzeige rausgeht.
Am nächsten Tag kam eine Familie mit einem Kind zu uns und bat uns keine Anzeige zumachen.
Sie würden das was ihr Kind geklaut hat kaufen.
Die Ware war beschädigt.
Also habe ich und der Geschäftsführer ja gesagt.
Wir haben uns dann besprochen und die andere Familie auch tel gefragt ob sie es auch wie die die andere Familie die restliche beschädigte wäre was ihr Kind geklaut hatte auch zu bezahlen, dann würden wir von einer Anzeige absehen.
Die Familie stimmte nicht zu und das wars dann für uns. Anzeige ist dann gegen 1 Kind rausgegangen.
Jetzt hab ich und der Geschäftsführer eine Anzeige wegen Erpressung plötzlich bekommen.
Was kann da passieren?
6 Antworten
Dazu muss man schauen, wie sich Erpressung definiert. Das StGB sagt dazu in § 253
... wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen einen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern.
Das ist in dem Fall geschehen. (Mit dem kleinen Einwand, dass man die Aussage
Die Ware war beschädigt
noch verifizieren müsste. Wenn die Kinder die Ware beschädigt haben, sieht das schon wieder anders aus.
Aber, hier kommt das ins Spiel, was #OnePerson19 geschrieben hat. Es fehlt die Verwerflichkeit an der Geschichte. Die dürfte hier nicht gegeben sein.
Wer hat denn die Ware beschädigt?
Das ist doch die Frage.
Wenn es die Kinder waren, dann steht hier, neben der Anzeige, sowieso der Schadensersatz im Raum.
Also die Verpackungen. Wir hätten es nicht wieder im Verkauf bringen können.
Dann wäre da, wie gesagt, eh der Schadensersatz denkbar (in dem Fall sowieso). Wobei das immer ein wenig schwierig ist mit aufgerissener Verpackung, es gibt da die komischsten Urteile ...).
In dem Fall kann man der Anzeige der Eltern relativ gelassen entgegensehen. Und natürlich die Anzeige wegen dem Diebstahl rauslassen. Plus dem Schadenersatz.
Nichts wird da passieren, die hatten Gelegenheit ihren Diebstahl wiedergutzumachen, und haben davon keinen Gebrauch gemacht.
Und nun machen Sie eine Anzeige, weil sie über ihr eigenes Kind frustriert sind...
Da kann man mal sehen, was für asoziale Elemente es gibt.
Wenn die Polizei gerufen wurde, ist die Anzeige doch längst draussen. Und bei 2000 Euro wird die Staatsanwaltschaft in jedem Fall ermitteln.
Ihr könntet bestenfalls auf den Strafantrag verzichten.
Nein das stimmt nicht. Wir haben die Anzeige noch nicht gestellt gehabt, weil sie minderjährig waren
Wenn die Polizei da war, war das die Anzeige. Die muss nicht extra gestellt werden.
Rein gar nichts kann da passieren.
Gar nichts, die Erfüllung des Straftatbestand scheitert schon an der Verwerflichkeit.
Der Straftatbestand der Erpressung nach §253 StGB hat in Abs. 2 eine sogenannte Verfwerflichkeitsklausel.
D.h. selbst wenn der objektive und subjektive Tatbestand erfüllt ist, muss es zwangsläufig auch als verwerflich angesehen werden. Das von dir geschilderte ist nicht verwerflich, schlussfolgernd kann es keine Strafbare Erpressung sein.
Aso das mit der geschädigten Ware haben wir garnicht erwähnt.
Wir haben deswegen beim 1 Kind keine Anzeige gemacht, wo uns die Eltern gebittet haben.