Ladendetektiv nicht die Tasche zeigen?

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Der Ladendetektiv hat kein Recht, in deine Tasche zu schauen oder dich zu durchsuchen. Dafür müsste die Polizei hinzugezogen werden.

Der Einsatz geht auf Kosten des Steuerzahlers. Aber warten musst du, bis die Polizei da ist.

Aber wenn du sicher bist, dass nichts kompromittierendes in deiner Tasche ist, bist du schneller wieder draußen, wenn du den Detektiv mal kurz gucken lässt.

Answer1234567  06.04.2022, 00:57
Aber warten musst du, bis die Polizei da ist.

An dem Punkt würde ich dir widersprechen: Ich sehe keine Verpflichtung (im klassischen Sinne) eines (zu Unrecht) Beschuldigten, vor Ort zu bleiben. Könnte ja jeder kommen und behaupten, du hättest etwas eingesteckt und müsstest jetzt warten. Und das dauert ja nicht mal eben nur 5 Minuten. Wenn keine Gefahr im Verzug ist, wartest du auf die Polizei mal locker eine halbe Stunde, wenn viel los ist auch länger.

Ein Festnahmerecht nach § 127 StPO setzt ein Erwischen "auf frischer Tat" voraus. Irrtümer lastet die Rechtsprechung m. W. regelmäßig dem Festnehmenden an.

Einen solchen Fall wie vernünftige Erwachsene schnell und zügig aufzuklären, ist aber ohne Frage die sinnvollste Option.

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Du musst warten bis die Polizei kommt.

Nein, mußt du nicht. Aber er holt dann eventuell die Polizei und die darf dann.

Muss ich dann für den Einsatz zahlen?

Nein.

Und bin ich verpflichtet dazu bei dem Detektiv zu bleiben bis die Polizei kommt?

Wie mans nimmt, er darf Dich dann festhalten bis die Polizei kommt.