Darf der Laden das machen, bzw. kann ich eine Anzeige auf Verleugnung stellen und wie hoch sind die Chancen dann zu gewinnen?
Also, ich hab folgenden Fall, Die Person " S" ist in einen laden ( In Deutschland) reingegangen, um sich lebensmittel zu kaufen. Diese Person hat anstatt den üblichen Korb, seinen Rucksack genutzt, um die Sachen zu tragen. Die Person "S", wollte die Sachen selbstverständlich bezahlen, wurde aber bevor sie den Laden verlassen und und bevor sie die Kasse erreichen konnte, vom Ladendetektiv zur seite genommen und beschuldigt die Sachen zu klauen, selbstberständlich wurde dann auch die Polizei hinzugefügt und es wurde eine Anzeige an Person "S" gestellt wegen Ladendiebstahl. Ich frage mich nun, da die Person "S" ja nicht den Laden verlassen hat, ist es ja nach meiner Logik zu urteilen noch kein Diebstahl und vorallem nicht, da der Person "S", nicht die möglichkeit gelassen wurde an der Kasse die Lebensmittel zu bezahlen. Aufgrund der Tatsache, dass Person "S" beschuldigt wird, die Sachen zu stehlen, besteht doch der Tatbestand einer "Verleugung und Rufschädigung" im raum, dh. kann die Person "S" dagegen vorgehen und an wen wäre es dann, an den Ladendetektiv oder an den Laden selber, also das Unternehmen? und wenn man dagegen vorgehen kann, wie hoch stehen die chancen zu gewinnen?