Strafen Moped Tuning?

1 Antwort

Das wäre ein Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis und er macht sich dann nach § 21 StVG strafbar. Das kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden, sh.:

https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__21.html

Rotfuchs716  08.06.2023, 18:35

Die Betriebserlaubnis für den Roller erlischt wegen der Veränderungen. Ein Zusammenhang mit nicht passendem Führerschein besteht hier nicht, da man Fahrzeuge ohne Betriebserlaubnis mit gleich welchem Führerschein nicht fahren darf. Er müsste gegebenenfalls das Moped wieder in den vorschriftsmässigen Zustand bringen und ein Bussgeld zahlen. Alles andere ist nicht relevant.

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diewoelfin0815  08.06.2023, 22:54
@Rotfuchs716

Woher weißt Du, dass es ein illegaler Umbau war, der nicht eingetragen wurde, so dass die Betriebserlaubnis erloschen ist? Davon war nirgendwo die Rede.

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Rotfuchs716  08.06.2023, 22:57
@diewoelfin0815

wenn es das nicht war, dann liegt überhaupt kein Verstoss seitens des FS vor. Der Hersteller ist dafür verantwortlich, dass die Fahrzeuge bei Auslieferung den gesetzlichen Normen entsprechen und nicht der Fahrer oder Besitzer.

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diewoelfin0815  08.06.2023, 23:11
@Rotfuchs716

In der Frage ging es lediglich darum, dass der Fahrer = ein Bekannter, nicht die passende Fahrerlaubnis hat und was ihm droht, wenn er damit 70 Km/h schnell erwischt wird.

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Rotfuchs716  08.06.2023, 23:42
@diewoelfin0815

ich weiss jetzt nicht genau wie die technischen Daten der genannten Fahrzeuge sind, aber wenn es sich wie in der Frage steht um Mopeds handelt dann dürfen sie nicht schneller als 40 km/h! Dann reicht der AM Führerschein und eine höhere Kategorie von Führerschein nutzt dann auch nichts wenn die Fahrzeuge nicht im vorgeschriebenen Zustand sind. Auch wer sämtliche FÜhrerscheinklassen hat dürfte damit nicht mit einem frisiertem Kleinroller mit Versicherungskennzeichen oder einem Moped fahren! Nur wenn sich zum Beispiel um offene Kleinkräfträder ohne bauartbedingte Geschwindigkeitsbegrenzung handelt, bräuchte der Fahrer entweder FÜhrerscheinklasse A1 oder Klasse 4 alt oder Klasse 3 alt. Bei Klasse 1 alt wären die niedrigere Kategorie dann natürlich auch eingeschlossen.

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