Strafe bei Gewaltanwendung, wenn durch Provokation und Mobbing?

5 Antworten

Das ist immer sehr vom Einzelfall abhängig. Wenn nur mit Worten bemobbt wird, ist es natürlich nicht möglich, Gewalt anzuwenden. Das wäre ja weder geeignet noch verhältnismäßig.

Die Frage ist ja, wie man einen Mobber zum Schweigen bringt. Du kannst z.B. ein Anti-Mobbing-Traning absolvieren, wo du lernst, aus der Opferrolle herauszukommen.

Es gibt Formen von Mobbing, die in Misshandlung übergehen. Dann wehrt man sich, indem man es anzeigt, notfalls bis zur Polizei geht. Bei einem unmittlbaren Angriff (nicht vorher, nicht nachher) steht es jedem Menschen frei, Notwehr anzuwenden, aber auch nur, soweit sie verhältnismäßig ist.

Deine Frage zielt mehr auf das Thema "verbale Provokation" ab. Glaub mir, die Gerichtssäle sind voll von Leuten, die glauben, dass man gegen Provokation Gewalt anwenden darf.

DameDePique  29.10.2020, 23:01
verhältnismäßig

Notwehr muss nicht verhältnismäßig sein. Demnach dürfte ich jemanden, der mich mit seinen Fäusten angreift auch nur mit meinen Fäusten abwehren, dem ist nicht so.

Die Grenzen der Notwehr sind dann überschritten, wenn ein erheblich milderes Mittel verfügbar gewesen wäre, den Angriff abzuwehren.

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DameDePique  29.10.2020, 23:11
@Basti845

Und wird dennoch gerne als im Verhältnis zueinander stehen fehlinterpretiert. Davon ging ich aus, da du den Schlag ins Gesicht als nicht verhältnismäßig bewertest.

Auch der Angriff auf die Ehre darf im Zuge einer Notwehrhandlung abgewehrt werden und sofern kein milderes Mittel zur Verfügung steht, den Angriff sicher abzuwehren liegt kein Exzess vor.

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Also ich verstehe das vollkommen, diese Menschen haben das mehr als verdient.

Allerdings muss ich dir eine Erfahrung von vor drei jahren mitgeben die einfach 20 tausend Mal besser ist als einfach zurückzuschlagen. Bin echt sauer auf mich das ich das nicht gemacht habe.

Es ist nämlich so das Mobbing wirklich sehr hohe strafen mit sich zieht. Also das beste was man tun kann ist soetwas nachweisen zu können. Dann kann man sich entscheiden ob man diese Menschen sofort verklagen will oder noch wartet bis es schlimmer für sie wäre.

Prinzipiell sind alle Individualrechtsgüter Notwehrfähig, auch die eigene Ehre ist ein solches Individualrechtsgut, Angriffe auf deine Ehre, also ehrverletzende Delikte darfst du dementsprechend im Zuge eine Notwehrhandlung abwehren.

So verhält es sich natürlich auch mit körperlichen Angriffen oder Angriffen auf dein Eigentum.

Notwehr sollte hier immer mit dem mildest erfolgversprechenden Mittel erfolgen und ausschließlich der Abwehr dienen, ist der Angriff beendet endet auch die Notwehr.

Wenn dieser Schlag ins Gesicht das mildest dir verfügbare Mittel ist, den Angriff sicher und ohne sich selbst zu gefährden abzuwehren und liegt überhaupt ein solcher Angriff vor, dann ist dieser Schlag ins Gesicht durch Notwehr gerechtfertigt.

Werden die Grenzen der Notwehr jedoch überschritten oder die Gewaltanwendung nach Abwehr des Angriffs fortgesetzt ist das selbstredend strafbar. Im Falle des Notwehrexzesses entfällt die Strafe jedoch dann, wenn die Überschreitung aus Verwirrung, Schrecken oder Furcht getätigt wird.

Auge um Auge heisst es doch so schön. Also wenn das Opfer es nicht übertreibt und sich quasi "nur" verteidigt, sollte er Straffrei ausgehen. Ich finde bei Mobbing sollte es viel härtere Strafen geben in der Schule. Und ich rede nicht vom Nachsitzen. In meinen Augen ist Gewalt gegen ein Mobber gerechtfertigt, WENN es nicht zu übertrieben ist. Irgendwie muss er ja daraus eine Lehre ziehen was er Menschen antut mit seinem Mobben🤔

Aliha  13.06.2021, 13:53
 In meinen Augen ist Gewalt gegen ein Mobber gerechtfertigt, WENN es nicht zu übertrieben ist.

Auch dann ist es verbotene Selbstjustiz.

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SimonBlack  13.06.2021, 16:48
@Aliha

Besser als gar nichts. Irgendwann muss eben ein Opfer sich wehren

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Natürlich wirst du nach dem Strafgesetzbuch verurteilt.

Mobbing kann eventuell mildernd wirken, muss es aber nicht.