Stiefvater behandelt Tochter schlecht was tun?
hallo liebe community ich habe eine Frage und zwar es geht um eine gute Freundin von mir sie ist mittlerweile 18 und macht ihr Abitur allerdings lebt sie noch bei ihren Eltern sie geht neben der Schule auch arbeiten hat aber leider nicht genug Geld zur Verfügung um auszuziehen und wird von ihrem Stiefvater sehr schlecht behandelt zum Beispiel nimmt er ihr einfach beim lernen die Bücher weg und behandelt sie auch sonst sehr sehr schlecht was kann sie nun tun ?
5 Antworten
Sie sollte sich mal ans Jugendamt wenden - der Siefvater hat ihr nämlich gar nichts zu sagen. Vlt. weiß man dort eine Lösung - evt. ein WG-Zimmer.
Hallöchen ^^ Könntest du vielleicht genauer beschreiben was der Vater tut? Nur um ein genaueres Bild von der Situation zu bekommen ;)
Liebe Grüße
FreakyAnimeGirl
naja er drangsaliert sie nicht Körperlich allerdings lässt er ihr absolut keine Freiräume hindert sie am lernen und ist absolut nur auf sich bedacht, sie ist ihm einfach komplett egal
hm... Wie steht den die Mutter dazu? Hat sie bereits unter vier Augen mit ihr gesprochen?
naja die Mutter setzt sich auch nicht richtig für Sie ein
Das sie schweigt hab ich bereits in einen Kommi gelesen. Wenn die Mutter allerdings das Verhalten des Stiefvaters nicht befürwortet, könnte die Mutter sie ja heimlich beraten, wie sie weg kommt :) Ansonsten Hartz 4 -> ausziehen oder im Freundeskreis bei jmd unterkommen, es im Amt angeben und das Kindergeld wird ab den moment auf ihr Konto eingezahlt. P.s: eine Mitschülerin von mir ist auch volljährig und lebt auch allein in einer Wohnung mir hartz4 ^^ Ist also nicht so schlimm ;)
Liebe Grüße
FreakyAnimeGirl
Wenn ich in ihrer Lage wäre, würde ich mich einer Lehrerin anvertrauen, die hoffentlich mal mit diesem Vater spricht und ihm klar und deutlich zu verstehen gibt, was es für Konsequenzen für ihn haben kann.
Was sagt die Mutter dazu?
die Eltern sind ihr gegenüber unterhaltspflichtig u. es gibt weiterhin Kindergeld, das sie beanspruchen kann, dazu die Arbeit, das sollte für ein Zimmer in einer WG reichen?
Sie könnte sich ans Jugendamt wenden u. ihre Situation schildern?
naja aber sie ist ja mittlerweile 18 und damit volljährig
geht das wirklich mit dem Jugendamt ich meine sie ist doch schließlich mit 18 absolut volljährig und damit sozusagen erwachsen
erwachsen ist man mit 21!
Das Jugendamt kann die häuslichen Zustände prüfen u. gegebenenfalls entscheiden, ob ein Auszug erforderlich ist!
sie soll mal dort anrufen u. sich einen Termin geben lassen, ok?
Vielleicht einfach mal zusammen setzen mit der Mutter zusammen und den Sachverhalt klären
nein leider kriegt die Mutter vor dem Vater auch kein Wort raus da der Vater mehr oder weniger dort der Ernährer ist
Mit Eintritt der Volljährigkeit werden beide Elternteile barunterhaltspflichtig.
Deine Freundin sollte sich vom JA beraten lassen, ob ihre Gründe ausreichend sind, dass auch die Mutter mit der sie z.Z. zusammenlebt barunterhaltspflichtig wäre, wenn sie jetzt auszieht. Und das JA erklärt den Auszug für notwendig und die Freundin kann u.U. Leistungen nach SGB II oder evtl. Bafög beantragen.
Je nach schulischen bzw. wirtschaftlichen Voraussetzungen der Eltern.
naja aber sie ist ja mittlerweile 18 und damit volljährig