Spontanäußerung an der Unfallstelle?
Hallo liebe Community,
ich hatte vor etwa einem Jahr einen schweren Verkehrsunfall an einer Autobahn. In Folge dessen gab es außerdem zwei Schwerverletzte aus dem gegnerischen Fahrzeug.
Leider erinnere ich mich an den Unfall garnicht mehr, weder an die eigene Reaktion noch an irgendeinen Knall. Da ich eine Gehirnerschütterung in Verbindung mit einer Amnesie hatte, was mein örtliches Krankenhaus auch bestätigte, konnte es möglich gewesen sein dass ich aufgrund des Aufpralls kurzzeitig bewusstlos war.
Als ich an der Unfallstelle mich dann zur Sicherheit zum Grünstreifen begeben habe, rückten schon bereits Rettungskräfte und Polizei an, von dieser ich dann mehrmals befragt wurde was gesehen ist. Leider habe ich mich, da ich sonst keine andere Erklärung hatte aufgrund der Amnesie, hatte ich vermutet ich wäre eingeschlafen. Dem war es aber nicht so, da ich die Aussage im Schockmoment nach einer Gehirnerschütterung wirr getroffen habe.
Nun muss ich beweisen dass dies nicht der Fall war und ich nicht eingeschlafen noch übermüdet gefahren bin, da mir jetzt fahrlässiger Eingriff in den Straßenverkehr aufgrund körperlicher und geistiger Mängel vorgeworfen wird.
Wie dürfen solche Äußerungen in Verbindung mit diesen Umständen bewertet werden? Ich habe weder was verschriftlicht noch ein Schuldeingeständnis unterschrieben.
Außerdem hatte ich meine Äußerungen mit einem „vielleicht“ getätigt.
Bin dankbar für jeden hilfreichen Ratschlag :), denn ich will nicht für etwas bestraft werden was nicht der Wahrheit entspricht:(
11 Antworten
Ja, man äußert sich bei zweifelhafte Unfallablauf am besten gar nicht zum möglichen Unfallhergang, weil bei spontanen Äußerungen sich eine einmal getroffene Aussage in den Akten verfestigt.
Mit Hilfe eines Anwalts könnte das jedoch wieder gerade gerückt werden.
Ja genau dies ist der Fall, meine Aussage ist in der Polizeiakte wie eine Zecke festgefressen! Es wird du die Staatsanwaltschaft nichts mehr anderes in Betracht gezogen, was eventuell den Unfall verursacht haben könnte. Beweise zum Sekundenschlaf haben sie auch keine ermittelt außer meine Aussage.
Was man so im Schock gesagt hat wird zwar aufgenommen, aber man wird nicht drauf festgenagelt.
Beschreibe den Tag vor dem Unfall so genau wie möglich. Wenn es aus deinem normalem Tagesablauf keinen Indiz darauf gibt warum du übermüdet sein hättest sollen, dann wird man dir das auch nicht vorwerfen können.
Allerdings hätte nach der Sache sicherlich eine Untersuchung stattfinden müssen. Ist dabei irgendwas rausgekommen? Medikamente oder eine Erkrankung wie eine bis dahin unentdeckte Herzschwäche?
Ja es gab eine Untersuchung, bei der sich keine Gesundheitlichen oder geistigen Mängel rausgestellt haben. Außer eine kurze Bewusstlosigkeit die durch den Aufprall ausgelöst wurde.
Die Vorwürfe sind wohl ein bischen zu ernst, als das man sich auf die Aussagen eines Laienpublikums verlassen könnte. Findest du nicht?
Wende dich an einen Anwalt.
Die Polizisten müssen deine Aussagen wiedergeben. Deshalb ist es besser, wenn man im ersten Moment gar nichts sagt.
imÜbrigen kannst du dich nicht erinnern, du weißt also gar nicht, ob es stimmen kann. Es wird ein Unfallhergangsgutachten benötigt.
Du brauchst unbedingt einen Rechtsanwalt
Dann schreib das so, dass die Erstbefragung unter Schock stattfand und daher nicht mit Relevanz gewertet werden darf!