Was passiert nun wahrscheinlich?

3 Antworten

§ 5 Abs. 6 Satz 1 StVO:

Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen.

Hinsichtlich der Geschwindigkeit dürfte Aussage gegen Aussage stehen. Sofern es keine Beweise gibt (Daschcam), wird da wohl gar nichts passieren.

Insofern: Schildere das Vorgefallene so, wie es passiert ist. Dann wird das Verfahren vermutlich eingestellt.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Gar nix passiert - es steht Aussage gegen Aussage. Du kannst der anderen Person Behinderung durch zu langsames Fahren vorwerfen - wenn's drauf ankommt.

Aber "irgendwie" habe ich so einen leisen Zweifel an dem, was du sagst...


Alpaa481 
Fragesteller
 14.12.2021, 14:34

Natürlich überholen innerorts ist falsch und dumm geb ich zu aber mir mit einer anzeigr zu komme und zu beschleunigen is das allerletzte

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shagdalbran  14.12.2021, 14:40
@Alpaa481

Naja - das "Allerletzte" - ich weiß nicht. Entweder es war ein Verstoß oder nicht - allein das zählt. Und wenn du schon zugibst, dass es "falsch und dumm" ist, warum machst du es dann? Hast dich offensichtlich für etwas "Falsches und "Dummes" entschieden?

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Alpaa481 
Fragesteller
 14.12.2021, 14:43
@shagdalbran

Diese person ist 20km lang vor mir langsam auf landstraße usw gefahren aber wenn ich die gelegenheit habe

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Alpaa481 
Fragesteller
 14.12.2021, 14:46
@shagdalbran

Genau wenn die strecke vor mir klar zu sehen ist dann ist es ja oke

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Jerry3367  14.12.2021, 15:06
@Alpaa481

Überholen innerhalb geschlossener Ortschaften ist erlaubt. Daher sehe ich keinen Grund dich dafür zu entschuldigen. Natürlich birgt das gefahren aber es ist das selbe wie drastisches zu langsam fahren. Wer auf der Autobahn, Landstraße oder innerorts anderen Leuten die Möglichkeit nimmt, ihre mögliche Geschwindigkeit zu fahren und diese damit behindert, verursacht auf Dauer und gerade bei großen Geschwindigkeitsunterschieden einen Zwang diesen Verkehrsteilnehmer loszuwerden. Ich kann das auch überhaupt nicht haben. Auch Leute die es nicht eilig haben müssen sich an Regeln halten. Wenn es keinen Grund fürs langsam fahren gibt sehe ich das als absolut No-go. Wenn es einen Grund gibt sollte man den Leuten wenigstens auch die Möglichkeit geben, zu überholen.

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Alpaa481 
Fragesteller
 14.12.2021, 15:12
@Jerry3367

Weißt du ob es schlimm is wenn sie ihre aussage mit nem zeugen belegt ? Das wäre ja nämlich extrem doof weil sie halt es anders behauptet

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Jerry3367  14.12.2021, 15:37
@Alpaa481

Also die Polizei ist halt nicht dumm. Das die Beifahrerin das selbe sagen wird ist natürlich klar daher weiß ich nicht in wie weit ihr Aussage gewertet wird. Eine Außenstehende, neutrale Person würde hingehen schon bei der Entscheidungsfindung helfen. Aber wie schon erwähnt. Wenn es zu keinem Unfall gekommen ist wird höchstwahrscheinlich auch nichts kommen. Wie gesagt die Beifahrerin, grad wenns die Tochter ist kann man als Zeugen meist vergessen.. Ansonsten kannst du, wenn es dir das wert ist, rechtlich dagegen vorgehen. Wem auch immer schlussendlich etwas vorgeworfen wird, man muss beweisen das dem auch tatsächlich so war. Sonst kann man keinen dafür belangen.

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Alpaa481 
Fragesteller
 14.12.2021, 15:45
@Jerry3367

Ok danke dir für die hilfe echt danke dir kollege 👍

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Gibt es zeugen die Ihre Aussage bestätigen?

Wenn nicht steht es zumindest Aussage gegen Aussage. Dann muss erstmal geklärt werden wer Recht hat und wie man zu diesem Entschluss kommt. Ich würde detailliert den Vorgang nochmal aus deiner Sicht schildern, sollte ein Aussagebogen kommen. Da kannst du dann dringend darauf aufmerksam machen, das dich das nicht einhalten der vorgeschriebenen Geschwindigkeit von 50kmh auf lange Sicht dazu gebracht hat, einen Überholvorgang einzuleiten. Wichtig ist das du schon sagen solltest, dass wir hier um 30kmh sprechen. Ansonsten könnte man auch behaupten dir wäre schon 47kmh Grund genug gewesen. Ohne triftigen Grund zu langsam Fahren kostet in Deutschland 20€ und ist eine Ordnungswidrigkeit. Überholen darf man innerorts auch, nur darf man die max. Höchstgeschwindigkeit nicht überschreiten. Ebenso darf die zu überholende Person nicht extra beschleunigen. Das bedeutet wenn sie 35 kmh schnell fährt darfst du sie mit 50kmh innerorts überholen. Sollte es zu keinem Unfall gekommen sein glaube ich, wird das Verfahren eingestellt (wenn überhaupt eins entsteht). Wie will man den jetzt irgendjemanden nachweisen können, wer jetzt wie schnell war usw.

Woher ich das weiß:Recherche

Alpaa481 
Fragesteller
 14.12.2021, 14:45

Und wenn die fahrerin eine beifahrerin also ihre tochter dabei hatte ?

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Answer1234567  14.12.2021, 18:22
@Alpaa481

Ihre Tochter ist parteiisch und somit bestenfalls eine Zeugin dritter Klasse (wenn man das so sagen darf^^).

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