Überholt bei Gegenverkehr?
Hallo,
Heute wurde ich an einer Landstraße überholt. Erstmal nichts schlimmes.
Vor mir ein Wagen und davor ein LKW der ca. 50 gefahren ist. Der mkr vorrausfahrende Pkw hat den genannten LKW dann überholt.
Ich bin ehrlich es schien aber als ob der LKW beschleunigt hatte als der Pkw etwa auf seiner Höhe war.
Als schließlich Gegenverkehr kam bremste der LKW nicht ab und der Pkw vollendete den Überholvorgang.
Was könnte einem solchen Fahrer drohen?
2 Antworten
Dem Überholenden droht der Tod! Ansonsten droht ihm nicht viel, weil vermutlich niemand sein Verhalten anzeigt. Aber er hätte nicht überholen dürfen, da er ja offensichtlich in Konflikte mit dem Gegenverkehr gekommen ist. Er hat den Gegenverkehr also nicht weit genug einsehen können.
Der LKW-Fahrer ist gar nicht in der Lage so schnell zu beschleunigen, dass das überholende Auto es merken würde. Dafür ist ein LKW viel zu träge. Außerdem: Wenn ich auf einer Landstraße beschleunigen möchte, dann tue ich das. Wenn in dem Moment jemand mich überholen möchte, steht es ihm frei noch stärker zu beschleunigen oder einfach hinter mir zu bleiben.
Aber er hätte nicht überholen dürfen, da er ja offensichtlich in Konflikte mit dem Gegenverkehr gekommen ist. Er hat den Gegenverkehr also nicht weit genug einsehen können.
Die Aussage ist falsch, wenn wir davon ausgehen, dass das stimmt, was der Fragesteller gesagt hat. Sie kann zwar in der Situation (in der wir nicht dabei waren) stimmen, aber eine automatische Schlussfolgerung ist Quatsch.
Es ist verboten zu beschleunigen, wenn man überholt wird. Punkt. Das heißt auch: Der PKW musste nicht damit rechnen, dass der andere stark beschleunigt. Ob das in der Situation auch stimmt und vor allem bei einem LKW passt, ist was anderes. Das kann hier keiner bewerten, außer der Fragesteller.
§ 5 Abs. 6 StVO Satz 1:
Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen.
Im Falle eines Unfalls kann der LKW Fahrer eine Teilschuld bekommen, ggf. auch die Hauptschuld. Bei einem LKW wohl eher weniger, aber grundsätzlich ist das möglich, wenn mit seinem PKW unerwartet und verbotenerweise stark beschleunigt, wenn er überholt wird.
Von Bußgeld, Punkten bis hin zur Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung und Schmerzensgeldansprüchen ist alles möglich.
Das ganze gilt natürlich nur, wenn der Überholter sich auch an seine Pflichten erfüllt und sich an die Regeln gehalten hat. Außerdem sollte man dazu sagen: Das später nachzuweisen ist schwer. Ohne Zeugen oder Dashcam hat man hier i.d.R. verloren.