Rücksichtslose Rentner auf der Landstraße. Wie geht man am besten damit um?

2 Antworten

Ruhig bleiben. Scheibenwischer an und Nass werden sagt mir, dass ihr vielleicht etwas zu dicht aufgefahren seid? Alles über einige Sekunden zu dicht auffahren gilt als Nötigung. Ausbremsen ist im übrigen auch Nötigung.

Aber: Solange nichts passiert ist, kein Schaden entstanden ist, bringt auch eine Anzeige nichts. Die wird aufgrund mangelnden öffentlichen Interesses geschlossen. Alles schon durch. Ansonsten, abhaken.

PS: Auf Landstraßen gilt für PKW Tempolimit 100kmh.

 Kein Tempolimit, kein Gegenverkehr.

Laut § 3 Abs. 3 der StVO dürfen also Pkw sowie andere Kraftfahrzeuge, deren zulässige Gesamtmasse bei maximal 3,5 t liegt, auf der Landstraße eine Geschwindigkeit von 100 km/h nicht überschreiten.

Von unterschreiten steht da nix.

 machte einer den Scheibenwischer an, sodass wir nass wurden

Solange die Scheibenwischanlage nicht getunt war, könnt ihr nur nass geworden sein, wenn ihr dem Vordermann fast im Kofferraum gesessen seit und dann ist der "Stinkefinger" mehr als gerechtfertigt.

Mein alter Ford damals hatte so ein ausgelutschtes Getriebe, dass ich während der Fahrt mal kurz die Rückwärts- Lichter aufleuchten lassen konnte- das hat Drängler zu so manchen Vollbremsungen veranlast ...