Sommerferien Sorgerecht?

6 Antworten

Nee, sollte man nicht sagen, das gibt mega Stress und das Kind muss es ausbaden.

Geteiltes Sorgerecht bed. 3 Wochen Kind nehmen in den Sommerferien.

Bei gemeinsamer Sorge sollte die Frage eigentlich nicht heißen "muss man...". In der Regel will man ja den Umgang mit dem Kind auch haben.

Aber wie dem auch sei: man muss im Grunde nur dann, wenn es gerichtlich vereinbart wurde oder eine entsprechende Umgangsregel schriftlich vereinbart wurde. Alles andere ist Absprache zwischen den Eltern.

Nur wenn man sich verweigert und somit bekundet kein gesteigertes Interesse am Kind zu haben, dann darf man sich nicht wundern, wenn das Verhältnis zwischen den Eltern, aber auch zwischen dem Kind und dem betreffenden Elternteil nicht sonderlich gut ist.

Das Kind hat im übrigen ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Es gibt also nicht nur ein Umgangsrecht, sondern auch eine Umgangspflicht. Wie die genau aussieht regeln die Eltern in erster Linie unter sich. Kann keine Einigung erzielt werden, dann regelt es halt das Familiengericht.

Normalerweise stehen dem Elternteil wo das Kind nicht lebt durchaus die hälftigen Ferien zu. Aber manchmal geht es eben aus betrieblichen oder privaten Gründen einfach nicht. Aber dann redet man miteinander und klärt die Sache.

Ein "kann man auch sagen ne möchte ich nicht ?" hört sich so negativ an. So nach dem Motto: möchte das Kind nicht haben und damit meinen Urlaub verschwenden.

Auf so einen Elternteil kann das Kind wohl auch durchaus verzichten!

Der Elternteil wo das Kind lebt, wird dann seine Schlussfolgerungen daraus ziehen. Manchmal ist er auch froh, wenn das Kind nicht zum anderen Elternteil kommt. Kommt halt auf die Gesamtsituation drauf an.

Eltern sein ist eben auch kein Wunschkonzert! Nach dem Motto agieren "ich nehme das Kind nur dann, wenn es mir in den Kram passt" wird nicht funktionieren und bringt nur Stress mit sich. Denn auch der andere Elternteil hat kaum 6 Urlaub in den Sommerferien und somit ist die Betreuung des Kindes oft schon ein Problem.

Verantwortungsvolle Eltern teilen sich somit die Ferien. So haben Beide etwas vom Kind und das Kind von ihnen.

Lukase257 
Fragesteller
 17.07.2022, 19:05

Genau richtig es geht nämlich gerade darum von meinem Kumpel die ex will in den Urlaub fahren ohne da Kind alles kein Problem er passt auf aber wo er in den urlaub dann möchte, meint sie er soll das Kind mitnehmen ,,sie hat keine Lust in ihren freien Wochen dann auf das Kind aufzupassen“ und da hatte er mich gefragt wie da so die Rechtslage ist. Im Notfall kann er das Kind mitnehmen in den Urlaub aber das ist dann auch nicht schön fürs Kind

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Kessie1  17.07.2022, 19:07
@Lukase257

Ziemlich schräg so eine Mutter :-(.

Sagen wir mal so: was macht die Gute denn, wenn er sich weigern würde das Kind zu nehmen?

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Lukase257 
Fragesteller
 17.07.2022, 20:50
@Dahika

Wieso soll ich und mein Kumpel uns schämen ?

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Wenn es so vereinbart ist dass man das Kind 3 Wochen nehmen muss, dann muss man das auch. Dabei geht es vor allem auch um das Kind dass ein Recht auf Umgang hat.

Ok ob nun der erzwungene Umgang für das Kind so toll ist sei mal dahingestellt. Aber wenn einer keinen Bock auf sein Kind hat so sollte er das sagen, dann lässt sich das ändern. Das Kind nur zu nehmen wenn es einem in den Kram passt ist aber nicht

Wenn der Umgang gerichtlich geregelt wurde, muss man. Wenn man eine Vereinbarung unterschrieben hat, auch.

Wenn der Umgang nur auf privater Ebene geregelt wurde, kann man sich natürlich weigern, aber mögliche Konsequenzen sollte man sich vorher klarmachen.

GutenTag2003  17.07.2022, 17:01
Wenn man eine Vereinbarung unterschrieben hat, auch.

Daran zweifle ich, wenn man bedenkt wie oft Mütter (gerichtliche) Vereinbarungen nach Lust und Laune brechen ohne irgendwelche Folgen befürchten zu müssen.

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Man "muss" nur, wenn es eine gerichtliche Umgangsregelungsvereinbarung gibt. Man "sollte" dringends, wenn man eine außergerichtliche Vereinbarung hat.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)