Sollte es ein zwangs bremssystem in Autos geben?

8 Antworten

Nein. Denn es kann durchaus mal vorkommen dass man schneller fahren muss.

Wenn z.b. Polizei und Notarzt hinter einem sind und man sie nicht vorbei lassen kann, dann darf man selbst schneller fahren um die nicht zu behindern. Ist mir mal passiert, hinter mir drei Polizeiautos mit Blaulicht und Sirene, ich etwa doppelt so schnell wie erlaubt vorneweg. Erst als dann eine Abzweigung kam konnte ich sie vorbei lassen.

Aber auch wenn man beim überholen ist, was man ja nur tun darf mit der erlaubten Geschwindigkeit, kann es auch mal zur Unfallvermeidung notwendig sein etwas schneller zu werden wenn z.B. der überholte plötzlich schneller wird oder überraschend Gegenverkehr auftaucht.

Und wenn die Stadt evakuiert werden muss ist es vielleicht auch sinnvoll schneller als die erlaubten 30km/h zu fahren.

Daher bin ich dagegen das ein Überwachungssystem aktiv die Geschwindigkeit begrenzt. Meinetwegen kann ein nerviger piepton abgegeben werden, oder eine Lampe aufblinken. Aber einen Eingriff ins fahren würde ich grundsätzlich ablehnen.

Nein, denn das kann zu sehr gefährlichen Situationen oder gar Unfällen führen. Auch ohne schlecht funktionierende Technik.

Es gab solche Versuche bereits, das wäre wohl mit autonomen Fahren möglich, solange man aber selbst ans Steuer will, wird es bei akustischen Signalen bleiben die nächste Zeit.

Auf der anderen Seite kann heute schon jeder, der es möchte und dessen Auto das unterstützt die Tempolimitübernahme aktivieren, dann ist man die Sorge los zu schnell zu fahren. Total entspannend werden so die Touren.

Nein. Selbst beim intelligenten Geschwindigkeitsassistent, welcher ab Sommer bei jedem Neuwagen vorgeschrieben ist, muss es laut EU-Verordnung 2019/2144 zwingend die Möglichkeit geben, die zulässige Geschwindigkeit zu überschreiten.

Nein, so ein System wäre nicht zuverlässig genug.

Die Schildererkennung meines Autos hat z.B. letztens ein 70er Aufhebungsschild nicht erkannt und hat mir weiterhin angezeigt, dass ein Tempolimit von 70 km/h sei. War aber nicht mehr, ich hab das Aufhebungsschild erkannt. Es waren 100 km/h erlaubt.

Nun hätte ich dummerweise gegen die StVO verstoßen, wenn ich weiter mit 70 gefahren wäre, obwohl 100 erlaubt und sicher waren. Ich hatte nämlich einige Fahrzeuge hinter mir und bekanntlich darf man ohne triftigen Grund nicht so langsam fahren, dass der Verkehrsfluss behindert wird.

Dein Zwangsbremssystem hätte mein Auto gebremst (weil es dachte, es wäre noch 70), obwohl ich alles richtig gemacht habe, indem ich 100 gefahren bin.


Arksor 
Fragesteller
 07.01.2024, 16:13

dann muss man halt sämtliche straßen in die systeme einspeichern

und sollte sich vorrübergegend ein limit ändern dann muss man das auch im system temporär ändern

ist viel aufwand aber nicht unmöglich

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RedPanther  07.01.2024, 17:26
@Arksor
ist viel aufwand aber nicht unmöglich

Es ist ein Unterschied, ob etwas grundsätzlich möglich ist, oder ob es praktikabel ist.

Nein, es ist nicht praktikabel, jedes 100 m lange, 30 min andauernde Tempolimit (z.B. weil die Straßenmeisterei am Seitenstreifen ne Ölspur beseitigt) für eine Tagesbaustelle in ein System einzuspeichen und dies dann sofort jedem Auto zur Verfügung zu stellen.

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martinreschke  14.01.2024, 18:58

Fährst du mit 70 weiter ist das keine Behinderung. Dann müssten Autos mit Anh. Die 80 fahren müssen auch eine Anzeige erhalten oder LKW mit 60. Keiner kann dich zwingen immer die höchst zulässige Geschwindigkeit zu fahren.

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RedPanther  16.01.2024, 11:23
@martinreschke
Dann müssten Autos mit Anh. Die 80 fahren müssen auch eine Anzeige erhalten oder LKW mit 60.

Nein. Die haben ja einen triftigen Grund, langsamer zu fahren. Nämlich ihr erhöhtes Gefährdungspotential aufgrund von Gewicht und unsichererem Fahrverhalten.

Keiner kann dich zwingen immer die höchst zulässige Geschwindigkeit zu fahren.

Es spricht auch niemand von "immer"!

Es ist nur nach § 3 Abs. 2 StVO verboten, ohne triftigen Grund so langsam zu fahren, dass der Verkehr behindert wird.

Sowas wie schlechte Sicht, schlechte Straßenbedingungen (z.B. Glätte), langer Bremsweg wegen schweren Fahrzeugs, ein Anhänger der in der Kurve schiebt, eine Motorisierung die schlichtweg keine höheren Geschwindigkeiten erlaubt, das sind alles triftige Gründe. Also keine Verstöße gegen die StVO.

Und ebenfalls ist es natürlich keine Verkehrsbehinderung, wenn es Sonntag Morgen um 3 ist und man keine Schlange hinter sich hat, bzw. die Straße so schön geradeaus geht dass jeder Schnellere problemlos überholen kann. Also verstößt man in dem Fall auch nicht gegen die StVO.

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martinreschke  16.01.2024, 18:52
@RedPanther

Mit 70 fahren ist keine Behinderung. Fahre ich mit dem Womo auf der Autobahn 80. Ist das auch keine Behinderung. Da können mich ruhig die LKWs überholen. Die dürfen auch nur 80 fahren und nehmen sich durch geduldete Toleranzen das Recht heraus 90 zu fahren.

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RedPanther  16.01.2024, 19:00
@martinreschke

Natürlich ist es eine Behinderung, wenn man andere daon abhält, so schnell zu fahren wie sie könnten und dürften.

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martinreschke  16.01.2024, 20:31
@RedPanther

Was hindert dich daran zu überholen. 100 Meter weiter hast du einen LKW vor dir der vorschriftsmässig 60 fährt.

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RedPanther  17.01.2024, 14:28
@martinreschke
Was hindert dich daran zu überholen.

Zum Beispiel, dass in 200 m eine Kurve kommt.

Ja, ich weiß dass das nicht viele juckt und sie einfach drauf hoffen, dass schon kein Gegenverkehr kommen wird. Ist aber jetzt nicht unbedingt das Vorbild, nach dem man sich richten sollte.

100 Meter weiter hast du einen LKW vor dir der vorschriftsmässig 60 fährt.

Wenn der nicht schon in Sicht ist, weiß ich es nicht. Kann auch sein, dass der nächste LKW erst 5 km weiter kommt und das zufällig an einer Stelle, an der ich gut überholen kann.

____

Du willst den §3 (2) StVO nicht wahr haben, richtig? Dann höre doch bitte auf, mit mir zu diskutieren und bitte das Verkehrsministerium, diesen Paragraphen zu streichen.

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martinreschke  17.01.2024, 19:55
@RedPanther

Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern steht in der StVO. Mit 70 fahren zählt wohl eher nicht dazu. Wie gesagt , du kannst nuemanden zwingen die maximal zulässige Geschwindigkeit zu fahren. Drängelst du, machst du dich strafbar. So nun prolle weiter, ist Glatteis draußen, da kannst du zeigen wie gefahren wird. Oder lege dich wieder hin.

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RedPanther  17.01.2024, 20:22
@martinreschke
Mit 70 fahren zählt wohl eher nicht dazu.

Wir fassen also zusammen: Du fühlst dich nicht behindert, wenn jemand vor dir mit 70 km/h fährt, obwohl 100 km/h zulässig und sicher fahrbar wären. Ich schon. Thema erledigt.

Wie gesagt , du kannst nuemanden zwingen die maximal zulässige Geschwindigkeit zu fahren.

Natürlich nicht. Ich kann nur den Verstoß gegen die StVO anzeigen.

Drängelst du, machst du dich strafbar.

Habe ich irgendwo gesagt, dass ich drängle oder dass ein Verstoß gegen die StVO einen anderen Regelverstoß rechtfertigt? Bitte zitieren!

ist Glatteis draußen

Hier nicht. Wetterdienst hat wer weiß was gewarnt, erst Blitzeis und dann 20 cm Neuschnee... von beidem hab ich bisher nichts gesehen.

da kannst du zeigen wie gefahren wird.

Wenn es nicht sicher ist, schneller zu fahren, hat man ja einen triftigen Grund nach § 3 Satz 2 StVO.

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martinreschke  17.01.2024, 20:30
@RedPanther

Ich fühle mich nicht behindert wenn ich einen mit 70 vor mir habe. Dann überhole ich bei nächster Gelegenheit. Ich habe zwar 231 PS. Diese habe ich noch nie voll ausgespielt, warum auch. Zum schnell fahren habe ich mir das nicht gekauft.

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RedPanther  17.01.2024, 20:31
@martinreschke

Joa. Nächste Gelegenheit zum Überholen ist je nach Kurven und Gegenverkehr halt vielleicht in 15 km.

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martinreschke  17.01.2024, 22:56
@RedPanther

Selbst wenn es so wäre, Einem LKW müsstest du auch hinterher fahren. 15 km ohne zu überholen, so eine Streckenführung habe ich seit dem ich 1968 meinen Fahrerlaubnis erworben habe nicht gesehen.

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RedPanther  18.01.2024, 08:53
@martinreschke

Du bist seit 1968 noch kein einziges Mal dem Berufsverkehr entgegen gefahren und hattest eine halbe Stunde lang durchgehend Gegenverkehr?

In der Gegend, in der es sowas nicht gibt, möchte ich auch gerne leben!

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martinreschke  18.01.2024, 10:39
@RedPanther

Mein Freund ich war 27 Jahre im Außendienst tätig, siehe Profil. Es gab Umleitungen und Staus. Auch auf der Autobahn lange Staus bei Unfällen und Baustellen. Damit muss man leben. Wer dafür keine Zeit und Verständnis hat, sollte nicht mit dem Auto fahren.

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