Soll ich Schalter fahren auf einem Verkehrsübungsplatz üben?
Ich habe seit Januar 2023 meinen Führerschein. Ich habe erst versucht mit dem Schaltwagen von meinem Vater zu fahren. Das war eine Katastrophe. Ich konnte mich nicht mehr auf den Verkehr konzentrieren, habe 2 mal hintereinander abgewürgt, habe angefangen zu weinen als ich auf einer großen Kreuzung/Vorfahrtsstraße beim Einbiegen abgewürgt habe und die Straße blockiert habe, das Auto ruckelt immer, wenn ich schalte und ich habe öfters auch den falschen Gang dringehabt.
Ich habe jetzt als Erstwagen einen Automatik. Mit Schalter wäre ich komplett aufgeschmissen und verloren.
An sich kein Problem, aber ich habe Angst mir irgendwann keinen Automatik mehr leisten zu können.
Sollte ich es also doch nochmal üben (auf einem Verkehrsübungsplatz)?
3 Antworten
So oder so, es ist zu vermeiden dass du weinend auf der Straße parkst.
Entweder, indem du nicht mehr mit Handschalter fährst oder indem du vorher den Umgang damit gründlich übst.
In meinen Augen brauchts dafür keinen Verkehrsübungsplatz. Sonntags Vormittags ins Gewerbegebiet zu fahren, reicht vollkommen aus. Du hast ja eine passende Fahrerlaubnis, also bist du nicht auf ein umfriedetes Privatgelände angewiesen.
Was dir klar sein sollte: Es ist nicht damit getan, einen Vormittag lang zu üben und dann zu denken, für die nächsten paar Jahre kannst es. Wenn, dann solltest du auch regelmäßig mit Handschalter fahren, um Routine zu bekommen.
Ja, mache das.
Wieder mal ein Beispiel, den Führerschein mit Automatik-Fahrzeugen zu machen.
wenn du deine ausbildung inkl. der prüfung auf einem automatik-auto gemacht hast und das ggf. sogar in deinem führerschein eingetragen ist, dann darfst du ohne eine entsprechende umschulung und ergänzung kein auto mit schaltgetriebe fahren.
hast du aber deinen fs schon länger, weil das früher nicht relevant war, dann solltest du mit einem schaltauto intensiv auf einem verkehrsübungsplatz üben, bis das "in fleisch und blut" übergegangen ist.
ok, dann solltest du entweder auf einem verkehrsübungsplatz oder an einem wochenende in einem menschen- und autoleeren industriegebiet üben, üben und üben.
Du darfst, aber wie du siehst, kannst du es nicht. Unverantwortlich von den Fahrschulen.
In meinen Augen war das schon vor der Einführung absehbar, schließlich dürfen die Fahrschulen selbst entscheiden, ab wann sie ihre Fahrschüler für schaltfähig halten. Nicht ohne Grund werden Fahrprüfungen eigentlich von unabhängigen Prüfern durchgeführt.
Ich habe B197 gemacht... man darf trotzdem beides fahren..