Sinnvollste Reihenfolge bei zu vererbender Eigentumswohnung?
Meine Familie besteht aus folgenden Parteien:
Großvater (90 Jahre alt, verwitwet seit einem Jahr, Rentner mit Pflegestufe, 2 Kinder - mein Onkel und meine Mutter)
Onkel (69 Jahre alt, ledig, keine Kinder, Rentner) und Mutter (65 Jahre alt, 1 Kind - ich, geschieden, in passiver Altersteilzeit - also bald Rentnerin)
Ich (41 Jahre alt, ledig, Arbeitnehmer)
Meine Großeltern haben eine abbezahlte Eigentumswohnung. Nach dem Tod meiner Großmutter vor einem Jahr, ging ihr Anteil - also 50% des Wohnungsbesitzverhältnisses - gleichmäßig an meine Mutter und meinen Onkel. Mein Großvater lebt weiterhin in der Wohnung.
Da es ihm aktuell immer schlechter geht und wir nicht wissen wie lange er noch leben wird, beschäftige ich mich nun mit den möglichen Optionen nach seinem Ableben und dem Umgang damit.
Hier interessiert mich der Umgang mit der Wohnung nach seinem Tod. Da aktuell der Besitz 50% Opa, 25% Onkel und 25% Mutter ist, werden nach seinem Tod seine 50% auf meine Mutter und meinen Onkel aufgeteilt werden. Keiner von uns möchte in diese Wohnung ziehen, diese Option ist auszuschließen, daher liegt es Nahe die Wohnung zu verkaufen.
Nun überlege ich aber ohnehin eine Immobilie als Kapitalanlage zur Vermietung zu erwerben und könnte mich mit dieser anfreunden. Die Immobilie ist ca. 300kEUR wert. Was wäre hier also das sinnvollste Vorgehen? Sollen meine Mutter und mein Onkel das Erbe normal antreten und ich kaufe ihnen die Immobilie ab? Oder macht es dann mehr Sinn das Erbe auszuschlagen, sodass es auf mich fällt?
Fällt darauf Erbschaftssteuer an?
Muss ich ggf. Grunderwerbssteuer zahlen?
Da meine Mutter und mein Onkel Rentner sind, sehe ich jetzt auch keine steuerrechtlichen Vorteile für sie im Gegensatz zu mir. Oder ist das zu einfach gedacht?
Fragen über Fragen.. ich weiß auch ehrlich gesagt nicht, ob ich mich damit eher an einen Anwalt oder an einen Steuerberater wenden soll. Oder an jemand ganz anderen?
4 Antworten
Erstmal wäre es wichtig, zu wissen, ob dein Großvater ein Testament gemacht hat und was seine Kinder wollen um Erbfall. Welchen Vorteil soll es denn für sie haben, das Erbe auszuschlagen? Sie würden dann ohne Gegenleistung auf viel Vermögen verzichten. Erbschaftssteuer fällt bei dem Betrag in gerader Linie meines Wissens nach nicht an. Bei der Grunderwerbssteuer bin ich nicht ganz sicher, ich glaube die fällt in gerader Linie auch nicht an.
Ein Anwalt für Erbrecht könnte da wahrscheinlich am besten beraten.
Wenn ich an deiner Stelle wäre, würde ich mich da allerdings raus halten, warten bis ich "dran" bin mit erben (vielleicht hat deine Mutter ja auch was ganz anderes vor oder es existiert ein Berliner Testament oder oder.) und mir unabhängig von dieser Wohnung eine Wohnung kaufen als Kapitalanlage, wenn du das machen willst.
Hatte deine Oma ein Testament gemacht? Wenn nicht, dann gehören deinem Opa jetzt 75 %, Onkel 12,5 % und Mutter 12,5 %.
Wenn dein Opa stirbt, gehen seine 75 % jeweils an Onkel und Mutter, so das beiden 50 % gehören wird.
Wenn deine Mutter das Erbe ausschlagen würde, dann würden die 37,5 % deiner Mutter direkt an dich gehen. Sie könnte dann ihre 12,5 % an dich schenken und deinen Onkel zahlst du aus. Dann gehört die Wohnung dir.
Erbschaftsteuer würde wohl nicht anfallen.
Grunderwerbssteuer eigetlich auch nicht. Bei deinem Onkel vielleicht Spekulationssteuer, da er eine Immobilie verkauft innerhalb von 10 jahren nach Erwerb.
Freibetrag für Enkel sind nur 200000.-- d.h bei Erbe müsstest du Erbschaftssteuer zahlen. Grunderwerbssteuer fällt nur beim Kauf an und nur vom Onkel. wenn Mutter und Onkel verzichten und von dir entschädigt werden ist es trotzdem ein Kauf. Zur Steueroptimierung wäre ein Kauf besser
Ich finde es mehr als beschämend, sich noch vor dem Tod des Erblassers Gedanken über die Verteilung des Erbes zu machen.
Generell gebe ich Dir schon Recht, jedoch in einer Zeit, wo man einfach nichts mehr tun kann als zuzusehen und abzuwarten, wird es sicherlich erlaubt sein, sich mit dem Unabwendbaren auseinanderzusetzen und nicht bis dahin abzuwarten und dann unter Schockstarre evtl. die falsche Entscheidung zu treffen.
Danke für Deine Antwort. Ich habe lange überlegt, ob ich alle Details in meinem Beitrag habe, jedoch hab ich dann wohl doch nicht an alles gedacht..
Ich meinte mit dem "Ausschlagen" des Erbes durch meine Mutter und meinen Onkel, dass ich sie dann entsprechend auszahlen werde.