Wer erbt wenn die Großeltern sterben?
Wer ist Erbe wenn die Großeltern sterben und das Kind, die Mutter die verheiratet war, auch schon gestorben ist?
Ist dann der verbliebene Ehemann Vollerbe oder die Kinder von beiden?
Und hat es einen Einfluss, wenn der verbleibende Ehemann wieder neugeheiratet hat?
Meines Wissens, erlischt das Verwandtschaftsverhältnis mit dem Tod der Mutter von dem Witwer zu deren Eltern.
5 Antworten
Der verbliebende Ehemann ist nicht erbberechtigt seinen Schwiegereltern gegenüber.
d.h. wenn die Großeltern sterben und keine weiteren Kidner da sind, erben die Enkel.
Durch Tod ändert sich nicht das bei Geburt bestandene Verwandtschaftshältnis. Meine Uroma, die kurz nach meiner Geburt starb -- ist und bleibt meine Uroma, steht so im Familienbuch.
Wenn die Großeltern sterben- erben entweder die testamentarisch bestimmten Erben oder es greift die gesetzliche Erbfolge: diese kennt den Witwer an diese Stelle nicht.
Sollten die Enkel ebenfalls noch vor den Großeltern sterben- erben mögliche Urenkel oder die Geschwister des jeweiligen Großelternteil und deren Abkömmlinge.
"Meines Wissens, erlischt das Verwandtschaftsverhältnis mit dem Tod der Mutter zu deren Eltern"
Klar, auf einmal ist man nicht mehr Grosselter& Enkel, gut reschaschiert
😎
Es bleibt die gesetzliche Erbfolge, ggf Testament.
Das war falsch ausgedrückt und bezog sich auf den Vater.
Aber danke für deine Antwort, das hat mir das recherchieren erleichtert
Es erbt bei Zugewinngemeinschaft der verbleibende Ehegatte und die leiblichen oder Adoptivkinder je zur Hälfte. Also bei 2 Kindern und Ehemann, der Mann 1/2 und die Kinder je 1/4. Ist eines oder beide Kinder bereits verstorben, dann erben dessen Kinder, also die Enkel an dessen Stelle .
Der verwitwete Ehegatte des Kindes spielt keine Rolle, auch nicht ein weiterer Ehegatte.
Wie kommst du denn auf die Idee, das Verwandtschaftverhältnis endet, wenn jemand in gerader Linie stirbt? Dann wäre deine Oma nicht mehr deine Oma, wenn deine Mutter stirbt. Macht ja wohl kaum Sinn.
Meine Oma hatte 3 Kinder, ein Kind starb durch Unfall. Geerbt haben mein Vater, dessen Schwester und meine Cousine (einziges leibliches Kind des verstorbenen Kindes) zu je 1/3.
Wenn Großeltern sterben, deren Kind/er vor ihnen verstorben ist, dann erben die Kindeskinder = Enkel
Der Witwer des KIndes hat keinen Erbanspruch.
Wären nicht möglicherweise noch Geschwister der Großeltern erbberchtigt? Falls es diese gibt.
bist mit dem Witwer sicher?