Erbschleicher?


28.03.2023, 13:28

Nochmal zur Klarstellung: Dieser Freund hat das Geld von Konto abgehoben, was ihm nicht vererbt wurde, sondern den Geschwistern meines Onkels.

Lurch123532  28.03.2023, 13:50

Wann hat der Freund denn Geld vom Konto abgehoben? War da dein Onkel schon verstorben?

Oelbrauerin 
Fragesteller
 28.03.2023, 13:58

Ja, einen Tag danach

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Erste Frage dazu: Ist das Testament des Onkels dem Nachlassgericht eingereicht und von diesem ordnungsmäßig "eröffnet" worden (was nicht zwingend bedeutet, dass es zuvor verschlossen aufbewahrt sein musze !). Hat das Nachlassgericht wegen der angeblich unterschiedlichen Schriften Nachfragen gestellt oder sich sonstwie geäußert ?

Zweite Frage: Hat jemad (und wer ?) einen Erbschein beantragt ? Hat das Nach-lassgericht bei den Leuten, die als gesetzliche Erben in Betracht kämen (also deine Mutter z.B.) zuvor angefragt, ob Einwendungen gegen das Testament bzw. die darin erfolgte Erbenbenennung erhoben werden ?

Dritte Frage: Worauf beruht der Verdacht, dass das eigenhändige Testament des Onkels nicht (ganz oder teilweise) von fremder Hand geschrieben worden oder verfälscht bzw. teilweise gestrichen worden ist ? Ist das deutlich merkbar oder hat man den Eindruckm dass versucht wurde, die Schrift des Onkels nachzuahmen ?

Vierte Frage: Hatte der Freund eine Bankvollmacht des Onkels mit Wirkung über dessen Tod hinaus ( sogen. transmortale Vollmacht), so dass die Bank seine Abhebungen anerkennen musste. Oder war die Vollmacht auf die Lebenszeit des Onkels beschränkt, aber unterlassen, die Bank vom Tod des Onkels zu unterichten ? Habt Ihr die Bank über Onkels Tod informiert ?

Wenn du alle diese (und vielleicht noch weitere) Fragen zutreffend beantworten kannst , wäre daran zu denken, das hier offenzulegen, damit dann auf eine Richtung zum weiteren Vorgehen hingewiesen werden kann, z.B. beim Nachlassgericht vorstellig zu werden, einen Anwalt zur Hilfe zu nehmen, oder gar eine Anzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft wegen etwaiger Fälschung des Testaments zu erstatten.

Oelbrauerin 
Fragesteller
 28.03.2023, 15:32

Da der Tod erst ein paar Tage her ist wurde noch nichts eröffnet und es hat auch noch keiner einen Erbschein beantragt. Der Freund hatte keine Vollmacht. Auf dem Testament sind drei verschiedene Schriften, ich denke 2 davon sind von meinem Onkel (Druck- und Schreibschrift) und dann noch eine Dritte, die anders aussieht. Durchgestrichen wurde der Teil, der an die Ex-Frau des Freundes gehen sollte.

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Oelbrauerin 
Fragesteller
 28.03.2023, 15:35
@Oelbrauerin

Das beste war dann noch, als dieser Freund tagsüber in einer Stadt mit guter öffentlicher Verbindung aus einem Taxi ausgestiegen ist, obwohl er aus Geldnot immer so viel Geld von meinem Onkel bekommen hat

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Da sag ich nur eins: Pech für euch. Ihr seid ja offensichtlich auch auf Geld aus. Und wenn der Onkel alles im Testament festgehalten hat, dann ist das halt so. Vielleicht hat sich dieser Freund besser um ihn gekümmert als ihr.

Oelbrauerin 
Fragesteller
 28.03.2023, 13:25

Meine Mutter wollte anfangs überhaupt keinen Erbschein beantragen, da sie das Geld nicht wollte. Dem Freund steht der Inhalt der Wohnung zu, aber nicht die Beiträge von den Konten, die bekommen die Geschwister. Die hat dieser Freund aber trotzdem abgehoben. Bitte richtig lesen.

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Pharmaengel  28.03.2023, 13:36

Was heißt hier Pech gehabt. Jemand muss auch die Beerdigung bezahlen. Selbst wenn man es günstig macht, alles in allem bist mindestens 5.000 Euro los mit allem und das wär dann echt nur Billigsarg und weg mit dem ohne viel Tamtam, ohne Leichenschmaus. Der Freund bezahlt das sicher nicht, sodern die Familie. Da kann man nicht einfach Geld vom Konto klauen. Auch andere Dinge müssen im Nachgang noch bezahlt werden. Vielleicht laufen noch Kredite, Abos und Verträge wie Telefon usw. Da muss man auch erst ne Sonderkündigung machen, geht auch nicht von heut auf morgen.

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Wenn er nach dem Tod im Wissen, dass er nicht Erbe ist, Geld vom Konto abgehoben hat, ist das Unterschlagung, natürlich könnt ihr ihn anzeigen. Und außerdem zivilrechtlich das Geld zurückfordern. Ich würde das nicht einfach so durchgehen lassen. Es gibt nun einmal erbrechtliche Vorgaben und die sollte auch jeder respektieren.

Geht nur, wenn besagter Freund auch die Kontovollmacht des Verstorbenen hatte - wie soll er sonst an das Geld gekommen sein? Hatte er die Karte einschließlich PIN? Und wenn er das Geld vor Tod abgehoben hat - tja, dann klärt die Verwendung. Vielleicht hat Onkel auf dem Sterbebett noch seine Schulden bei anderen bereinigt?

Spätestens Montag hättet ihr die Bank über den Tod des Onkel informieren können ( sofern ihr zu Lebzeiten Kontakt hattet und die Bank kennt).- dann wäre das Konto dicht.

Das ominöse Testament muss zum Gericht. Wenn ihr beabsichtigt in irgendeiner Form gegen den Freund vorzugehen - muss ein Erbschein beantragt werden.

Ob das Geld den Geschwistern vererbt wurde oder ob sie zu Vermächtnisnehmer wurden, lässt sich nicht erkennen.

Mit dem Erbschein könntet ihr unter Umständen gegen den Freund vorgehen, die Kosten gehen aus dem Nachlass. Rechnen - müsst ihr selbst. Den Beweis zu führen, dass das Testament gefälscht sein könnte - Gutachten, Urteil, Kosten, Zeit.

Oder Klappe zu und vorsorglich das Erbe ausschlagen. Gesetzliche Erben sind die Geschwister.

Ob der Freund nun tatsächlich hilfsbedürftig war, zur rechten Zeit am rechten Ort oder den Onkel nur ausgenutzt hat - spielt bei den Gedanken keine Rolle.

Oelbrauerin 
Fragesteller
 28.03.2023, 18:53

Er hatte den Pin, da er manchmal für meinen Onkel einkaufen war

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Fakt ist, der Kumpel von Onkelchen darf erst anfangen, wenn das Nachlassgericht das Testament für gültig erklärt hat!

Ich würde mich also schlicht weg, wenn der verdacht einer fälschung etc. vorliegt, einfach mal an die Polizei wenden. die geben das ggf. weiter an das nachlassgericht.

lg, Nicki