Mein Opa ist verstorben und hat alles einer wildfremden Anwältin kurz vor seinem Tod vererbt, wie kann meine Familie dagegen vorgehen?

8 Antworten

Es besteht insbesondere die Möglichkeit der Testamentsanfechtung.

Für alles weitere fehlen hier zu viele Informationen.

Pflichtteil einklagen. Mehr geht nicht.

VirageXO  27.01.2020, 16:04

Testamentsanfechtung...?

tidos  27.01.2020, 16:05
@VirageXO

Ja, man kann die Testierfähigkeit anzweifeln, aber das geht selten durch. Ansonsten muss man den letzten Willen respektieren.

VirageXO  27.01.2020, 16:06
@tidos
Ja, man kann die Testierfähigkeit anzweifeln, aber das geht selten durch. Ansonsten muss man den letzten Willen respektieren.

Falsch.

Wäre der Erblasser nicht testierfähig, wäre das Testament schon nicht wirksam errichtet.

Die Testamentsanfechtung ist etwas vollkommen anderes.

tidos  27.01.2020, 16:14
@VirageXO

Um das Testament anzufechten, muss man Beweise haben, dass etwas nicht stimmt. Davon kann man nicht automatisch ausgehen, nur weil man selbst nicht im Testament begünstigt wurde.

VirageXO  27.01.2020, 16:16
@tidos
Um das Testament anzufechten, muss man Beweise haben, dass etwas nicht stimmt. Davon kann man nicht automatisch ausgehen, nur weil man selbst nicht im Testament begünstigt wurde.

Dasselbe gilt für den Nachweis der Testierunfähigkeit.

Darum geht es hier aber gar nicht.

  1. Die Antwort "Pflichtteil einklagen" ist vollkommen unzulänglich.
  2. Testierfähigkeit anzweifeln und Testament anfechten sind zwei vollkommen unterschiedliche Paar Schuhe.
tidos  27.01.2020, 16:19
@VirageXO

Davon ausgehend, dass dies Opas letzter Wille war, bleibt außer dem Pflichtteil nichts übrig. Für alles andere (Testierfähigkeit und Testamentsanfechtung) muss man handfeste Beweise vorlegen, die es dann nicht gibt, wenn es der Wille war.

VirageXO  27.01.2020, 16:23
@tidos

Für derartige Auskünfte würde einen die Berufshaftpflicht umgehend rausschmeißen.

FordPrefect  27.01.2020, 16:24
@VirageXO
Darum geht es hier aber gar nicht.

Um eine Klageerhebung ohne Grund geht es erstrecht nicht.

Die Antwort "Pflichtteil einklagen" ist vollkommen unzulänglich.

Schön für dich, nur ist deine Meinung hier im Kontext völlig irrelevant. Außer dem Pflichtteil bleibt hier nichts, jedenfalls nicht unter der Maßgabe der eingestellten Informationen.

VirageXO  27.01.2020, 16:25
@FordPrefect
Um eine Klageerhebung ohne Grund geht es erstrecht nicht.

Der Fragesteller fragt, welche Optionen ihm zur Verfügung stehen.

Schön für dich, nur ist deine Meinung völlig irrelevant. Außer dem Pflichtteil bleibt hier nichts

Ist nicht meine Meinung; das sind die Grundlagen, die für eine informierte Entscheidung zwingend erforderlich sind.

, jedenfalls nicht unter der Maßgabe der eingestellten Informationen.

Aha, also.

FordPrefect  27.01.2020, 16:31
@VirageXO
jedenfalls nicht unter der Maßgabe der eingestellten Informationen.

Sic. Alles andere ist Raterei oder Mutmaßung. Das zu bewerten ist in einem Forum nicht möglich, das kann der - für die Pflichtteilseinforderung ohnehin zwingend erforderliche - Fachanwalt zweifellos qualifizierter vornehmen.

Aus der Schilderung alleine lässt sich jedenfalls subjektiv kein Tatbestand erkennen, der eine erfolgreiche Anfechtung begründen würde.

VirageXO  27.01.2020, 16:34
@FordPrefect
Sic. Alles andere ist Raterei oder Mutmaßung. Das zu bewerten ist in einem Forum nicht möglich, das kann der - für die Pflichtteilseinforderung ohnehin zwingend erforderliche - Fachanwalt zweifellos qualifizierter vornehmen.

Selbstverständlich. Die Erfolgsaussichten des jeweiligen Unterfangens habe ich auch zu keinem Zeitpunkt beurteilt.

Wenn aber jemand nach allen ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten fragt - und dann lediglich eine Antwort von vielen gegeben wird, ist das einfach nur grob unvollständig und falsch.

Aus der Schilderung alleine lässt sich jedenfalls subjektiv kein Tatbestand erkennen, der eine erfolgreiche Anfechtung begründen würde.

Siehe den ersten Absatz.

tidos  27.01.2020, 16:40
@VirageXO

Hallo? Wie viele Antworten hast du denn gegeben? Auch nur eine, und zwar eine theoretisch erfolgsversprechende. Deiner Logik nach ist sie also auch falsch, da unvollständig.

Mein Opa ist letzte Woche verstorben.

Mein Beileid.

Wir haben vor paar Tagen davon erfahren.

Dann kann der Kontakt ja nicht sonderlich eng gewesen sein.

Er hat viele Immobilien und mehr einer wildfremden Anwältin vererbt, die kurz vor dem Tod meines Opas ins Testament aufgenommen wurde.

Sein Vermögen, seine Entscheidung.

Meine Mutter wurde zugleich komplett entfernt.

Das ist zwar möglich, der Pflichtteil steht ihr aber trotzdem zu. ->Anwalt.

Was können wir unternehmen, um die Erbschaft zu verhindern?

Nichts. Eine Testamentsanfechtung könnt ihr zwar versuchen, wird aber bei nicht nachweislicher Unzurechnungsfähigkeit des Erblassers so gut wie chancenlos sein. Letztlich kann jeder Erblasser zu Lebzeiten so verfügen, wie er es für richtig hält. Und wenn - wie geschrieben - ihr das erst Tage später überhaupt davon erfahren habt, dass der Erblasser verstorben war, kann die Verbindung zwischen Großvater und Mutter zu Lebzeiten ja nicht wirklich gut gewesen sein.

Die Mutter soll bei der Erbin ihren Pflichtteil einklagen (50% des gesetzlichen Erbteils), das wär´s dann.

sassenach4u  27.01.2020, 16:37

Perfekt, das finde ich auch immer toll. Sich offensichtlich nicht besonders für den Familienangehörigen interessieren- aus welchen Gründen auch immer- und dann zetern, wenn dejenige schlau genug war, sich jemanden zum Erben zu suchen, der es aus seiner Sicht mehr verdient hat.

Geht zum Anwalt.

mineralixx  28.01.2020, 09:19

Aber nicht zu irgendeinem, der z.B. auf Verkehrsrecht spezialisiert ist. Er sollte schon Erbrecht als Spezialgebiet haben!

Sofort vor Gericht ziehen

sassenach4u  27.01.2020, 16:39

Mit was?

verreisterNutzer  27.01.2020, 16:44
@sassenach4u

Mit Kleidung versteht sich