Erbberechtigung beim Todesfall meiner "Stiefoma"
Mir stellt sich folgender Sachverhalt, den ich leider nicht übers Netz klären kann bzw. ich keine richtige Antwort finde. Es bezieht sich auf ein Erbe aus dem Nachlaß meiner Großeltern. Im Jahre 1991 ist mein Opa verstorben. Aus der Ehe mit meiner Oma hat er zwei Kinder, meinen Vater sowie meinen Onkel. Zum Zeitpunkt des todes war mein Opa zum zweiten Mal verheiratet aus dem keine Kinder hervorgegangen sind. Aus dem Nachlass haben meine Onkel bzw. mein Vater nichts erhalten. Im Jahre 2007 ist nun mein Vater verstorben, seine "Stiefmutter" lebte da noch. Nun ist auch meine "Stiefoma", die ich im leben nur 10 Mal gesehen habe, verstorben. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich erbberechtigt aus diesem Todesfall bin? Nach dem Tod meines Opas hatte seine Witwe keine Ehe mehr.
7 Antworten
Falls es keine Testamente mit anderen Erbeinsetzungen gibt, dürfrte der erbrechtliche Verlauf wie folgt aussehen:
Der Opa ist zu 1/2 von seiner Zweitfrau und zu je 1/4 von Ihrem Vater und Ihrem Onkel beerbt worden. Es steht auf einem anderen Blatt, dass die Beiden ihr Erbe nicht beansprucht bzw. nicht erhalten haben. Da Erbrechte nicht verjähren, bestünden diese Ansprüche jedenfalls theoretisch auch heute noch. Ihre Oma hatte nach der Scheidung d er Ehe keine Erbansprüche mehr.
Ihr Vater ist (gesetzlich) ebenfalls zu 1/2 von seiner Ehefrau (Ihre Mutter ?) und zu 1/2 von seinen Kindern (also von Ihnen und evtl. Geschwistern) beerbt worden.
Ihre Stiefoma, also die zweite Ehefrau Ihres Opa, ist mit Ihnen nicht verwandt; daher haben Sie keine (gesetzlichen) Erbansprüche bei ihrem Tod erlangt. Sie könnten allerdings, wenn der Nachlass Ihres Opa an die Stiefoma gelangt ist und soweit er bei deren Tod noch vorhanden war, als Erbe Ihres Vaters dessen seinerzeit nicht berücksich- tigte Erbansprüche nach seinem Vater (Opa) geltend machen. Ob das aber 20 Jahre nach dem Erbfall noch Sinn macht, ist eine andere Frage
wieso die Kirche? wurde sie Erbin?
Stiefoma ist kein Verwandtschaftsgrad, deshalb nur, wenn ein Testament vorliegt, indem du als Erbe ausgewiesen bist.
danke für die Info. Bis jetzt kein Testament.
Kommt darauf an, ob du von der Stiefmutter adoptiert wurdest und/oder nun auch im Testament der zuletzt verstorbenen Stiefmutter bedacht wurdest.
bin leider nicht adoptiert. Dieser Gedanke ist nie gekommen.
Falls es kein Testament gibt, sind immer aktuelle Ehefrau und Kinder zu gleichen Teilen erbberechtigt. Weder seine Mutter noch seine Stiefmutter sind also erbberechtigt, Du aber als Kind schon...
Ok... da es sich hier aber um meine Stiefoma handelt und es keine Kinder mehr gibt, sieht es wohl schlecht aus.
Ich dachte, es geht um den Erbfall Deines Vaters...
Nein, von der Stiefoma bekommst Du definitiv nichts (ohne Testament)...
Da kann dir nur ein Notar helfen, bei dem das Testament hinterlegt wurde.
laut Nachlassverwalterin ist bis jetzt noch kein Testament aufgetaucht. Das Problem ist, dass mein Opa für die Kirche gearbeitet hat und diese nun auch versucht Informationen zu bekommen bzw. diese vielleicht auch hat. Ich werde dann wohl mal einen Beratungstermin beim Notaren vereinbaren.
Wozu? Als Stiefkind hast du keinerlei gesetzlichen Erbanspruch noch Pflichtteilsrecht - ist das so schwer zu verstehen?
ich werde wohl mal einen Anspruch an das Amtsgericht stellen und gleich darauf verweisen, dass ich das Erbe meines Vaters antreten werde. Die müssen ja darauf reagieren. Mal sehen was kommt. Wenn nichts gehen sollte, dann will ich wenigstens die Kirche so lange ärgern wie möglich.