Onkel verstorben - wer trägt Bestattungskosten?
Mein Onkel ist gestern verstorben. Er war geschieden, kinderlos und hinterlässt Schulden.
Mein Vater ist bereits verstorben. Es lebt noch ein weiterer Bruder, der erbberechtigt ist.
Mein Bruder und ich sind logischerweise sein Neffe und seine Nichte.
Sind wir generell erbberechtigt? Oder steht sein Bruder vor uns in der Erbfolge?
Mein lebender Onkel versucht nun die Erbkosten auf mich und meinen Bruder aufzuteilen.
Ist das rechtmäßig? Wer muss für die Bestattung zahlen? Ich weiß, dass der Auftraggeber
der Bestattung in Vorkasse geht, aber kann mein Onkel mich und meinen Bruder belangen?
Mein Bruder und ich werden beide das Erbe nicht antreten, mein Onkel wird es sicherlich
auch ausschlagen.
Wie muss ich vorgehen? Und wie kann ich das Erbe ausschlagen? Reicht es, wenn ich mit einer
Sterbeurkunde zum zuständigen Amtsgericht gehe und dort das Erbe verneine (gegen eine
Gebühr wie ich las)?
Vielen Dank im Voraus!
6 Antworten
Sind wir generell erbberechtigt?
Was heißt hier generell? Ihr erbt, wenn Euer Onkel Euch in einem Testament bedacht hat, ansonsten nicht. Pflichtteile für Neffen und Nichten gibt es nicht.
Oder steht sein Bruder vor uns in der Erbfolge?
Ja
Wer muss für die Bestattung zahlen?
Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen - das war noch nie anders.
Ich weiß, dass der Auftraggeber der Bestattung in Vorkasse geht.
Da stimmt nicht, bezahlt wird per Rechung und natürlich hinterher.
kann mein Onkel mich und meinen Bruder belangen?
Nein
Reicht es, wenn ich mit einer Sterbeurkunde zum zuständigen Amtsgericht gehe und dort das Erbe verneine .
Ja
stimmt, Du hast recht - da war ich zu voreilig
Zusammen mit dem noch lebenden Onkel bildet Ihr zunächst einmal eine Erbengemeinschaft, der Onkel zu 1/2 und Ihr zu je 1/4 - auch wenn es vermutlich nur Schulden sein werden.
Also solltest Du und natürlich auch Dein Bruder das Erbe ausschlagen. Sterbeurkunde und Eure Personalausweise und ab zum Amtsgericht (Nachlaßgericht). Sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall ist da die Frist.
Bestattungskosten. Wer einen Bestatter beauftragt, der zahlt natürlich. Ansonsten:
Sollten alle Angehörigen ihr Erbe ausschlagen, bedeutet das nicht, dass die Kosten nicht mehr von diesen getragen werden müssen. Sollte die Gemeinde oder die Stadt die Beisetzung bereits beauftragt und die Kosten getragen haben, können diese von den sogenannten Totenfürsorgeberechtigten zurückverlangt werden.
Ich kann dir zwar nicht konkret fragen beantworten. Jedoch können dir die Ämter weiterhelfen. Jedoch musst du aufpassen, da diese sich gerne mal von der Arbeit drücken und nicht gleich unbedingt so hilfsbereit sind. Spreche hier nämlich leider aus Erfahrung. Ansonsten mein Beileid.
danke, ja ist mir beim Telefonat mit dem amtsgericht schon aufgefallen. ich wurde gebeten mir einen anwalt zu nehmen, was ich echt unnötig finde.
Sofern die Kosten einer angemessenen Bestattung nicht aus dem Vermögen des Erblassers bezahlt werden können, sind die Angehörigen im Rahmen ihrer Einkünfte bestattungskostenverpflichtet, auch wenn sie das Erbe ausschlagen.
Eine Erbausschlagung hat beim zuständigen Nachglassgericht oder bei jedem Notar innerhalb von 6 Wochen, in welchem der Erbe von dem Anfall und dem Grunde der Berufung Kenntnis erlangt, zu erfolgen.
G imager761
Ihr seid nur dann in der Erbfolge, wenn euch der Onkel in einem Testament bedacht hat.
Solltet ihr bedacht sein und das Erbe ausschlagen wollen, dann müsst ihr innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis des Erbfalles das Erbe beim Nachlassgericht ausschlagen.
Es geht um ein Erbe 2. Ordnung, erbberechtigt wären die Geschwister, wenn eines der Geschwister, hier der Vater, verstorben ist, rücken dessen Nachkommen an dessen Stelle als Erben, d.h. hier ist die Erbfolge so. daß der Onkel 50%, die Neffen je 25% erbten aufgrund der Erfolge.