Erbe ausschlagen trotz Bestattung
Hallo, der Vater meiner Mutter, also mein Opa, ist verstorben. Sie hatten 30 Jahre kein Kontakt und nun hat meine Mutter ein Brief von der Stadt bekommen, dass sie für die Bestattungskosten aufkommen soll. Nun kam die Frage auf, ob man automatisch das Erbe annimmt, wenn man die Bestattung bezahlt? Da aber meine Mutter das Erbe ausschlagen möchte, weiß sie nun nicht, was sie machen soll.
6 Antworten
Da aber meine Mutter das Erbe ausschlagen möchte, weiß sie nun nicht, was sie machen soll.
Zunächstmal ist bei der Ausschlagung zu beachten, das es eine Frist von 6 Wochen ab Kenntnis gibt. Wenn man weis, das man ausschlagen will, sollte man dies umgehend tun. Die Kenntnis hat natürlich spätestens mit Erhalt des Briefes begonnen, denn spätestens dann war der Tod des Opas bekannt.
Für die Kosten der Bestattung können die Kinder des Erblassers nach dem Unterhaltsrecht herangezogen werden, wenn die Kosten aus dem Nachlass nicht zu erlangen sind. Voraussetzung ist hierbei, das das Kind leistungsfähig ist.
Nun kam die Frage auf, ob man automatisch das Erbe annimmt, wenn man die Bestattung bezahlt?
Nein, tun man nicht. Es kann auch jemand zahlen, der gar nicht Erbe ist oder wäre.
Vieleicht noch ein Hinweis zum Ausschlagen. Das die Gemeinde Geld für die Beerdigung will heißt nicht automatisch, das der Erbe dürftig ist. Insoweit sollte man sich also vorher über den Wert des Nachlasses informieren. Dies ist am einfachsten möglich indem man sich in der Wohnung des verstorbenen umsieht. Interessant sind hier vor allem Kontoauszüge.
Die Beerdigungskosten muss sie als Bestattungspflichtige und aufgrund Unterhaltsverpflichtung gegenüber ihrem Vater bezahlen. Die Erbausschlagung kann jedoch völlig unabhängig davon vorgenommen werden. Eine konkludente Annahme tritt so auch nicht ein. Gibt es am Ende einen Erben, kann sie von ihm die vorgeisteten Beerdigungskosten verlangen.
Die Beerdigung und das Erbe sind zwei Vollkommen Unterschiedliche Faktoren. Natürlich kann sie weiterhin das Erbe ausschlagen.
Es wäre allerdings eine Sonderreglung... Es wäre deshalb von vorteil den Erben ( Der , der das Erbe annimt ) Ausfindiog zu machen.
Bei uns in der Familie würde aber niemand das Erbe anerkennen und so wir es verstanden haben erbt dann sozusagen der Staat...
Dann würde der Staat auch für die Beerdigung aufkommen
Man wird wenn man nicht fristgerecht ausschlägt automatisch Erbe. Eine explizite Annahme ist nicht erforderlich.
Dann fragt einen zweiten- oder besser ruft beim Nachlassgericht an: die müssen es wissen!
Die Beerdigung und das Erbe sind zwei Vollkommen Unterschiedliche Faktoren.
Dem ist nicht ganz so. Zunächstmal muß der Erbe für die Bestattung aufkommen. Nur wenn da nix zu holen ist, weil schlicht kein Nachlass da ist, sind die Unterhaltspflichtigen an der Reihe.
Brief von der Stadt bekommen
ich denke behörden sind zur auskunft verpflichtet. in punkto verfarhensverlauf.
sowiel ich weis hat man zum ausschlagen des erben nicht viel zeit.
also ich an Deiner Stelle würde eher den Aussagen meines Anwaltes trauen, als den Vermutungen der Möchtegernrechtsberater im Forum. Hier ist fachliche Aussage gefragt:
Warum kommentierst du dann hier? Bist du ein "Fachlicher"?
Das haben wir uns auch schon gedacht nur hatte uns ein Anwalt etwas anderes erzählt und deshalb waren wir etwas unsicher