Sind gefährliche Entnahmesicherungen an Briefkästen erlaubt?
Hallo,
Meine Mutter hat heute bei einer Autoversicherung ihr Auto abgegeben. Sie musste die Autoschlüssel in einem Briefkasten hinterlegen, was telefonisch so abgesprochen war.
Als sie die Schlüssel eingeworfen hat, wollte sie sicher gehen ,dass sie weit genug im Briefkasten drin sind, um zu verhindern, dass jemand die Schlüssel klauen könnte (zumal sie das Auto direkt daneben abstellen musste).
Leider ist sie dabei mit der Hand im Briefkasten hängen geblieben und hat sich an der Entnahmesicherung, welche aus Metallzacken bestand die gesamt Hand aufgerissen. Sie musste ins Krankenhaus und ihre Wunde nähen lassen.
Jetzt frage ich mich, ob es legal ist, eine solche Entnahmesicherung ohne Warnschild im Briefkasten anzubringen oder ob hier evtl. Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen würde.
Die Entnahmesicherung soll eigtl dem Zweck dienen, Diebe davon abzuhalten, Schlüssel aus dem Briefkasten zu entwenden, was nachvollziehbar ist, wovor allerdings meiner Meinung nach zumindest gewarnt werden müsste (z.B. mit einer Aufschrift auf dem Briefkasten).
Vielleicht hat hier ja jemand mehr Ahnung von dem Thema, habe dazu sonst nicht viel im Netz gefunden.
5 Antworten
Da würde ich einen Anwalt fragen.
Entnahmesicherung gut und schön, aber die muss ja nicht gleich Leib und Leben gefährden - damit rechnet ja niemand.
Man darf ja z.B. auch nicht auf seinem eigenen Grundstück z.B. Fenster und Türen des Gartenhäuschen unter Strom setzen, damit Diebe nicht den Rasenmäher klauen. Kommt da der Bösewicht zu Schaden, kann sogar dieser den Verursacher haftbar machen.
Doch, wenn man unsicher ist, ob der eingeworfene Gegenstand nicht irgendwo hängengeblieben ist.
Nicht den halben Arm, ist klar. Aber die halbe Hand / bis zu den Knöcheln, um mit den Fingerspitzen ggf. den Gegenstand nochmal weiter zu schieben - klar, warum nicht? Wenn ich einen B4 Brief in bei der Post in den Kasten einwerfe, mach ich das auch immer - nicht, dass der bei einem evtl. randvollen Kasten nicht ganz reinfällt.
Muss man schauen, wie das beim FS genau aussieht. Aber BRIEFKästen haben imo niemanden (vorsätzlich/"by design") zu verletzen. So eine Entnahmesicherung lässt sich mit Sicherheit auch durch andere bauliche Maßnahmen gewährleisten.
(zumal ja der Kasten auch von deinem Betrunkenen benutzt werden könnte!)
Ein B4-Brief in einen öffentlichen Postkasten ist auch noch mal wieder etwas ganz anderes als ein Autoschlüssel in den Rückgabekasten.
Also das ist doch wohl bekannt, dass gerade solche Kästen, aus denen man Schlüssel / Papiere und damit Autos klauen könnte, Entnahmesicherungen sind, die auch ihre Bezeichung wert sind.
Selbst schuld, wenn man da seinen Flossen reinsteckt.
Sowas muss man nicht überall dransschreiben, das weiß man.
Man steckt seine Hand halt nicht in andere Briefkästen - auch nicht dann, wenn kein Warnschild dran hängt.
Das ist kein Fall für Schmerzensgeld.
Dies ist der Zweck eines solchen Briefkasten.
Dran stehen braucht das nicht, weil sowas im allgemeinen bekannt ist.
Natürlich, warum sonst wurden die eingebaut?
Eine Autoverwsicherung wird zudem wissen, was richtig und was falsch ist.
Das hat aber andere Gründe. Man darf nichts machen, womit man Menschen schädigt, die nur versehentlich etwas anfassen. (Ja, ein Betrunkener hat nicht durch deinen Garten zu torkeln. Das gibt dir aber nicht das Recht, ihm mit dem Gartenhaus einen Stromschlag zu versetzen, obwohl er sich nur festhalten will oder gerade umgefallen ist.)
Aber niemand steckt aus Versehen seine Hand in einen Briefkasten...