Selbstbeteiligung EUR 2500 beim Mietwagen?

11 Antworten

Du hättest bei Anmietung doch die Möglichkeit gehabt, den Selbstbehalt gegen eine relativ geringe Gebühr zu reduzieren.

Dies hast Du ganz offensichtlich nicht gemacht.

Somit ist der Selbsthalt in Höhe von EUR 2.500,- absolut rechtens, zumal die Schadenhöhe nach Deinen Angaben wesentlich höher liegt.

Ich verstehe ehrlich gesagt Dein Problem nicht! Wer sollte Deiner Meinung nach, die Kosten übernehmen? Die Autovermietung? DU hast den Unfall doch schuldhaft verursacht!

Kann Dir nur dringend raten, nicht vor Gericht zu ziehen, denn dann kommen zu den EUR 2.500,- auch noch die kompletten Gerichtskosten, Deine Anwaltskosten und die Anwaltskosten der Gegenseite.

Geiz war und ist nicht niemals geil! Du dachtest Du sparst an der Versicherungsprämie und dies hat sich halt jetzt böse gerächt.

Wir reduzieren bei einer Fahrzeuganmietung den Selbstbehalt immer auf EUR 0,-. Dann erlebt man im Nachhinein auch keine bösen Überraschungen.


LogistikerHH 
Fragesteller
 19.10.2020, 18:23

Ich habe über die Höhe der SB erst bei der Abholung des Wagens erfahren, ich hatte keine Wahl, Umszugshelfer waren schon unterwegs... Ist die Höhe der SB Summe nicht anfechtbar, da evtl sittenwidrig?

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PlayadeMuro  20.10.2020, 06:16
@LogistikerHH

Weshalb sollte die Höhe der Selbstbeteiligung anfechtbar bzw. sittenwidrig sein?

Wie kommst Du denn auf dieses schmale Brett?

Du hättest auch bei Abholung immer noch den Selbstbehalt auf Null reduzieren können. Das nennt man, am falschen Fleck gespart. Für das Geld hättest Du Dir ein Umzugsunternehmen leisten können.

Du solltest den Betrag in Höhe von EUR 2.500,- umgehend begleichen, bevor die Autovermietung Dich verklagt und noch höhere Kosten auf Dich zukommen. Du hast den Schaden ja auch verursacht.

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Wir hatten am Flughafen in Palma de Mallorca einen Mietwagen von einem ganz großen deutschen Mietwagenanbieter gemietet.

Diesen Mietwagen hatte wir fast ein Jahr im Voraus über das Internetportal dieses Anbieters gebucht und auch bezahlt.

Bei Übergabe des Fahrzeugs, in dem schlecht beleuchteten Parkhaus am Flughafen Palma, stellte ich fest, dass der VW Golf einen satten Seitenschaden hatte und daraufhin den Schaden von einem Servicemitarbeiter schriftlich aufnehmen und mir auch eine Kopie des Protokolls aushändigen lassen.

Einige Wochen nach Fahrzeugrückgabe wollte der Fahrzeuganbieter den Schaden auf uns abrechnen. Wir hatten eine Vollkasko mit EUR 0,- Selbstbehalt abgeschlossen.

Als ich daraufhin eine Kopie des Protokolls des Schadens an die Vermieter übersandte, erhielt ich eine Mail, wo denn mein Problem liegt, wir hätten doch eine Vollkasko mit EUR 0,- Selbstbehalt abgeschlossen.

Der Fahrzeugvermieter hatte vermutlich bei Fahrzeugrückgabe des Vormieters den Schaden übersehen und wollte ihn jetzt auf uns abrechnen.

Habe die Herrschaften dann schriftlich darauf hingewiesen, ob sie einen Betrug begehen möchten.

Der Mitarbeiter des Mietwagenunternehmens, welcher den Schaden bei Rückgabe übersehen hatte, hätte vermutlich ein Problem mit seinem Arbeitgeber bekommen.

Eine Versicherung war in diesem Fall nicht involviert, da die Mietwagenfirma den Schaden selbst trägt. Hatte aber trotzdem keine Lust, mir einen Schaden anrechnen zu lassen, den ich nicht verursacht hatte.

Wie sieht denn deine Argumentation aus, warum du die Selbstbeteiligung nicht zahlen solltest?!
Du hast einen eigenverschuldeten Unfall, dessen Schaden deutlich über der Selbstbeteiligung liegt. Damit ist doch eigentlich schon alles gesagt… Darüber hinaus kann man ja auch eigentlich eine Versicherung abschließen, die eine geringere oder auch gar keine Selbstbeteiligung vorsieht…

Spar dir die zusätzlichen Kosten einer juristischen Auseinandersetzung, wenn du keine weiteren, wichtigen Informationen unterschlagen hast, wirst du gerichtlich vermutlich überhaupt gar keine Chance haben.


LogistikerHH 
Fragesteller
 19.10.2020, 17:33

Vielen Dank für die Antwort. Über die Summe der Selbstbeteiligung habe ich erst bei Abholung des Fahrzeuges erfahren, aber ich konnte nicht nein sagen, weil Umzugshelfer schon eingeplant waren. Vielleicht kann man damit was machen?

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TorDerSchatten  19.10.2020, 18:10
@LogistikerHH

Du hast bei Abholung den Vertrag unterschrieben. Wenn du nicht einverstanden bist, dann nicht unterschreiben. Und nein, wie hier vielfach geschrieben, da kannst du gar nichts machen. Schließlich hat man dir ja nicht mit Waffengewalt die Unterschrift herausgepresst, sondern du hast unterschrieben ohne vorher durchzulesen. Da gibt es kein Wenn und Aber!

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mondfaenger  20.10.2020, 01:02
@LogistikerHH

Es hätte 5 Minuten gedauert, den Mietvertrag bei Abholung noch zu ändern und eine geringere Selbstbeteiligung zu vereinbaren. Jetzt kannst du da nichts mehr machen.

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PlayadeMuro  20.10.2020, 06:12
@LogistikerHH

Hast Du den Transporter über das Internet gebucht?

Das sollte man sich die Bedingungen genau durchlesen! Eine Reduzierung der Selbstbeteiligung kann man immer abschließen. Dadurch erhöht sich allerdings der Preis für die Anmietung.

Du hättest sogar noch bei Übergabe des Fahrzeugs die Selbstbeteiligung völlig ausschließen können.

Jetzt ist die Sache sozusagen "Rum um's Eck". Du hast keine Möglichkeit.

Mietwagenfirmen können sich gegen Schäden an ihren Fahrzeugen übrigens nicht versichern. Die Versicherungsprämien wären viel zu hoch. Sie zahlen das aus eigener Tasche. Heißt in Deinem Fall, der Vermieter erhält für den Schaden nur die EUR 2.500,- von Dir, den Rest zahlt er aus der eigenen Tasche.

Gehst Du vor Gericht, verlierst Du zu 100 % und dies auch völlig zurecht.

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T3Fahrer  20.10.2020, 08:11
@LogistikerHH

Ich fürchte, dass ich mich da den anderen Antworten anschließen muss. Du hast ja entweder den Vertrag bewusst gelesen und für in Ordnung befunden oder ihn eben auch nicht gelesen und deshalb die Höhe der Selbstbeteiligung womöglich nicht gewusst, aber beides ist halt letztenendes leider dein Verschulden.

Das Ganze ist jetzt natürlich ärgerlich für dich, aber ich garantiere dir, dass ein Versuch dagegen juristisch vorzugehen allenfalls die Kosten in die Höhe treibt, aber keinen Erfolg verspricht. Außer du kannst womöglich wirklich und verlässlich nachweisen, dass dir die Selbstbeteiligung verschwiegen wurde, wobei man dann natürlich auch in den Raum stellen kann, ob man nicht danach hätte fragen müssen, deshalb wüsste ich selbst in dieser Konstellation nicht, ob du gerichtlich tatsächlich eine Chance hättest – wenn, dann vermutlich sowieso nur eine Teil-Chance. Ich würde es – wenngleich ärgerlich – als Lehrgeld verbuchen, das nächste Mal die Selbstbeteiligung geringer ansetzen…

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Du wirst die Vertragsmodalitäten wohl vor der Miete unterschrieben haben. eine Schadenssumme von 2.500 zu übersteigen ist ja nun wirklich keine große Kunst, da reicht ja schon ein tiefer Kratzer vom Kotflügel zur Tür, den man nicht "quickrepairen" kann. Schon sind 3.000 Euro weg.

Der Verleiher hat sich abgesichert und Du warst einverstanden. Ich seh das Problem nicht so ganz.


LogistikerHH 
Fragesteller
 19.10.2020, 18:25

Das stimmt alles, der Verleiher wird sicher noch den Gewinn mit dem alten Unfallwagen machen, bekommt das Geld von der Versicherung und SB von mir.

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PlayadeMuro  20.10.2020, 06:18
@LogistikerHH

Die Mietwagenfirma bekommt von der Versicherung keinen Cent, weil Mietwagenfirmen ihre Fahrzeuge nicht Vollkasko versichern. Die Versicherungsbeiträge hierfür wären viel zu hoch und eine Vermietung danach unrentabel.

Mietwagenfirmen zahlen die Schäden an ihren Mietwagen aus eigener Tasche.

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LogistikerHH 
Fragesteller
 20.10.2020, 21:33
@PlayadeMuro

Wieso aus eigener Tasche? Bei mir stand im Mietvertrag "Vollkasko", aber Kaution 400 in Bar und SB EUR 2500

Also für die Mietwagenfirma ist es Vollkasko und die Versicherung bezahlt den ganzen Schaden.

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PlayadeMuro  21.10.2020, 06:04
@LogistikerHH

Die Mietwagenfirma suggeriert Dir, dass es sich um eine Vollkaskoversicherung handelt. Ein Studienkollege unseres Sohnes ist Manager bei der größten Autovermietung Deutschlands. Daher weiß' ich, wie es läuft.

Wenn Du Deinen Selbstbehalt bei Anmietung nicht auf Null reduzierst, stellen Dir die Mietwagenfirmen jeden noch so kleinsten Kratzer in Rechnung. Hierbei verdienen sie das Geld, welches sie investieren müssen, wenn große Schäden an den Fahrzeugen entstehen, die durch den Selbstbehalt nicht abgedeckt sind.

So läuft das nunmal! Auch Mietwagenfirmen müssen Gewinn generieren!

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Wenn der Schaden höher ist als die Selbstbeteiligung von 2.500 € hast du, gemäß Mietvertrag, die Selbstbeteiligung zu zahlen. Verstehe nicht, gegen was du dich gerichtlich wehren willst?